Elternzeit Bescheinigung Arbeitgeber – Vorlage



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Arbeitgeberbescheinigung über die Inanspruchnahme von Elternzeit

Sehr geehrter Arbeitnehmer/Sehr geehrte Arbeitnehmerin,

hiermit bescheinigt Ihnen der Arbeitgeber, dass Sie gemäß §15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elternzeit in Anspruch genommen haben. Die Elternzeit wurde wie folgt bewilligt:

1. Daten zum Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin:

Name: [Name des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin]
Adresse: [Adresse des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin]

2. Zeitraum der Elternzeit:

Beginn der Elternzeit: [Datum des Beginns der Elternzeit]
Ende der Elternzeit: [Datum des voraussichtlichen Endes der Elternzeit]

3. Arbeitszeit während der Elternzeit:

Während der Elternzeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot nach §19 BEEG. Eine Ausnahme ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilzeitarbeit in Elternzeit gemäß §15 Abs. 7 BEEG.

4. Arbeitsplatzsicherung:

Gemäß §18 BEEG besteht ein besonderer Kündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin ist somit während der Elternzeit gesichert.

5. Auswirkungen auf Sozialversicherungsleistungen:

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis weitgehend. Der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen bleibt jedoch bestehen.

6. Wiederbeschäftigungsgarantie:

Der Arbeitgeber garantiert dem Arbeitnehmer/ der Arbeitnehmerin die Wiederbeschäftigung nach Beendigung der Elternzeit gemäß §15 Abs. 6 BEEG. Die genauen Modalitäten und der Zeitpunkt der Wiederbeschäftigung werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt.

7. Weiteres:

Der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, dem Arbeitgeber Änderungen bezüglich des Elternzeitanspruchs rechtzeitig mitzuteilen.

Die vorliegende Bescheinigung wird ausgestellt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin die ihm/ ihr zustehenden Rechte und Pflichten bezüglich der Elternzeit kennt.

Ort, Datum: [Ort, Datum der Ausstellung der Bescheinigung]

Unterschrift Arbeitgeber: ________________________


Frage 1: Was ist eine Elternzeit Bescheinigung?

Eine Elternzeit Bescheinigung ist ein Dokument, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein Arbeitnehmer Elternzeit genommen hat. Sie dient als Nachweis für den Arbeitnehmer, dass er in dieser Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Die Bescheinigung enthält Informationen über den Zeitraum der Elternzeit und wird häufig auch von Behörden oder anderen Institutionen angefordert.

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Frage 2: Wann muss der Arbeitgeber die Elternzeit Bescheinigung ausstellen?

Der Arbeitgeber muss die Elternzeit Bescheinigung rechtzeitig vor Beginn der Elternzeit ausstellen. Es besteht keine gesetzliche Frist, aber es wird empfohlen, die Bescheinigung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit zu beantragen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu gewährleisten. Es ist ratsam, die Bescheinigung schriftlich zu beantragen und eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Frage 3: Welche Informationen müssen in der Elternzeit Bescheinigung enthalten sein?

Die Elternzeit Bescheinigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Zeitraum der Elternzeit (Beginn und Ende)
  • Referenz auf das gesetzliche Recht auf Elternzeit
  • Unterschrift des Arbeitgebers

Diese Informationen sind wichtig, um die Gültigkeit der Bescheinigung zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.

Frage 4: Kann der Arbeitgeber die Elternzeit verweigern?

Nein, der Arbeitgeber kann die Elternzeit grundsätzlich nicht verweigern. Das Recht auf Elternzeit ist gesetzlich verankert und gilt für alle Arbeitnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitgeber kann jedoch den Zeitpunkt der Elternzeit innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens verschieben, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Dies muss jedoch rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer besprochen werden.

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Frage 5: Kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit arbeiten?

Ja, der Arbeitnehmer kann während der Elternzeit grundsätzlich in Teilzeit arbeiten. Es besteht jedoch eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn der Arbeitnehmer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten möchte, muss er die Elternzeit vorzeitig beenden.

Frage 6: Muss der Arbeitgeber während der Elternzeit Gehalt zahlen?

Während der Elternzeit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, das von staatlichen Stellen gezahlt wird, können jedoch die fehlenden Einkünfte teilweise oder vollständig ausgleichen. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Elternzeit über die entsprechenden Leistungen zu informieren.

Frage 7: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehren möchte?

Wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehren möchte, muss er dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Es gibt jedoch gesetzliche Fristen, die einzuhalten sind. Wenn der Arbeitnehmer seine Elternzeit vorzeitig beenden möchte, muss er dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Rückkehrdatum darüber informieren. Der Arbeitgeber kann die vorzeitige Rückkehr ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.

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Frage 8: Hat der Arbeitnehmer nach der Elternzeit einen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz?

Ja, der Arbeitnehmer hat nach der Elternzeit grundsätzlich einen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz in gleicher oder vergleichbarer Position wieder anzubieten. Dies gilt auch, wenn der Arbeitsplatz während der Elternzeit anderweitig besetzt wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder der Arbeitsplatz durch eine Änderung der Unternehmensstruktur weggefallen ist.

Frage 9: Kann der Arbeitnehmer die Elternzeit verlängern?

Ja, der Arbeitnehmer kann die Elternzeit verlängern. Es ist jedoch wichtig, dies rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen und schriftlich zu beantragen. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Es ist ratsam, die Verlängerung frühzeitig zu planen, um den Arbeitgeber ausreichend zu informieren und eventuelle organisatorische Maßnahmen zu ermöglichen.

Frage 10: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keine Elternzeit beantragt?

Wenn der Arbeitnehmer keine Elternzeit beantragt, bedeutet dies, dass er weiterhin seinen Arbeitspflichten nachkommen muss und keine besonderen Regelungen gelten. Der Arbeitnehmer hat jedoch in der Regel die Möglichkeit, nach der Geburt des Kindes seinen Urlaub zu nehmen oder eine andere Form der Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren, um sich um das Kind zu kümmern. Es empfiehlt sich, diese Optionen rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen.