Abmahnung Krankmeldung Folgebescheinigung – Vorlage



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Sehr geehrte/r [Name des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin],

hiermit möchten wir Sie aufgrund Ihrer Krankmeldung vom [Datum der Krankmeldung] abmahnen. Wir haben festgestellt, dass Sie uns eine Folgebescheinigung erst mit Verzögerung vorgelegt haben. Dies stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar und kann nicht toleriert werden.

Gemäß § [nummer des anwendbaren Gesetzes/Verordnung] sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, uns bei Krankheit so schnell wie möglich zu informieren und eine ärztliche Bescheinigung über die Krankmeldung vorzulegen. Eine Folgebescheinigung muss ebenfalls rechtzeitig erbracht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert.

Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass:

  1. Es Ihre Pflicht ist, uns umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren und die Krankmeldung dementsprechend vorzulegen.
  2. Sie bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit in angemessenen Abständen Folgebescheinigungen vorlegen müssen.
  3. Die rechtzeitige Vorlage der Krankmeldung und Folgebescheinigung maßgeblich dazu beiträgt, die Planung und Organisation des Arbeitsablaufs zu gewährleisten.
  4. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wir erwarten von Ihnen ab sofort:

  • Dass Sie uns unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und uns die Krankmeldung spätestens am ersten Tag der Krankheit vorlegen.
  • Dass Sie bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit die Folgebescheinigungen innerhalb der gesetzlichen Fristen erbringen.
  • Dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in Bezug auf Krankmeldungen und Folgebescheinigungen in Zukunft gewissenhaft und fristgerecht erfüllen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine erneute Verletzung dieser Pflichten ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir behalten uns vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Sie zukünftig erneut gegen Ihre Pflichten verstoßen.

Bitte nehmen Sie diese Abmahnung als ausdrücklichen Hinweis auf Ihre Pflichten wahr und setzen Sie uns umgehend über Ihre zukünftige Krankmeldung in Kenntnis.

Mit besten Grüßen,

[Name des/der Vorgesetzten]

Frage 1: Was ist eine Abmahnung bei einer Krankmeldung?

Eine Abmahnung bei einer Krankmeldung ist eine schriftliche Warnung oder Rüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gibt, wenn dieser gegen bestimmte Regeln oder Pflichten im Zusammenhang mit einer Krankmeldung verstößt.

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Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel verspätet oder gar nicht krankmeldet, die Krankmeldung nicht rechtzeitig oder nicht korrekt ausfüllt oder die Folgebescheinigung nicht fristgerecht vorlegt.

Eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten hinzuweisen und gleichzeitig deutlich zu machen, dass bei weiteren Verstößen Konsequenzen, wie eine Kündigung, drohen können.

Frage 2: Muss ein Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegen?

Ja, ein Arbeitnehmer ist in der Regel verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist.

Die Krankmeldung sollte schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitgeteilt werden, idealerweise vor Beginn der Arbeitszeit oder direkt am ersten Krankheitstag.

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch einen telefonischen Anruf als Krankmeldung akzeptieren, allerdings sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.

Frage 3: Wie lange darf eine Krankmeldung dauern?

Die Dauer einer Krankmeldung kann je nach Art und Schwere der Erkrankung variieren. In der Regel gilt, dass eine Krankmeldung für eine akute Erkrankung einen Zeitraum von bis zu drei Tagen abdeckt.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert, ist in der Regel eine Folgebescheinigung erforderlich, die die Verlängerung der Krankmeldung bestätigt.

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In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei schweren Erkrankungen oder Operationen, kann die Krankmeldung auch länger als drei Tage dauern und eine längere Folgebescheinigung erfordern.

Frage 4: Wie lange hat ein Arbeitnehmer Zeit, um die Folgebescheinigung einzureichen?

Ein Arbeitnehmer sollte die Folgebescheinigung so schnell wie möglich bei seinem Arbeitgeber einreichen, am besten direkt nach Erhalt der Bescheinigung vom Arzt.

In der Regel sollte die Folgebescheinigung innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der vorherigen Krankmeldung eingereicht werden.

Es ist wichtig, die Frist einzuhalten, da eine verspätete Einreichung der Folgebescheinigung als Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers angesehen werden kann und eine Abmahnung nach sich ziehen kann.

Frage 5: Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer keine Folgebescheinigung vorlegt?

Wenn ein Arbeitnehmer keine Folgebescheinigung vorlegt oder die Frist zur Vorlage der Folgebescheinigung überschreitet, kann dies ein Verstoß gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer sein.

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall eine Abmahnung aussprechen und den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen.

Wenn der Arbeitnehmer weiterhin keine Folgebescheinigung vorlegt oder wiederholt gegen seine Pflichten verstößt, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Frage 6: Kann ein Arbeitgeber eine Krankmeldung anzweifeln?

Ja, ein Arbeitgeber hat das Recht, eine Krankmeldung anzweifeln und gegebenenfalls überprüfen zu lassen.

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Krankmeldung hat, kann er den Arbeitnehmer bitten, einen anderen Arzt aufzusuchen oder eine erneute Untersuchung durchzuführen.

Der Arbeitgeber kann auch eine betriebliche Untersuchung durchführen lassen oder einen Arzt beauftragen, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Arbeitgeber bei der Überprüfung von Krankmeldungen die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers einhalten muss.

Frage 7: Kann ein Arbeitnehmer während einer Krankmeldung gekündigt werden?

Ja, ein Arbeitnehmer kann während einer Krankmeldung theoretisch gekündigt werden, jedoch gelten besondere rechtliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Eine Kündigung während einer Krankmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das nichts mit der Krankheit zu tun hat.

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Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigung während einer Krankmeldung in der Regel rechtlich überprüft und im Zweifelsfall von einem Arbeitsgericht überprüft werden sollte.

Frage 8: Kann ein Arbeitnehmer während einer Abmahnung krankgeschrieben werden?

Ja, ein Arbeitnehmer kann während einer Abmahnung weiterhin krankgeschrieben werden, sofern er tatsächlich arbeitsunfähig ist und eine Krankmeldung vorlegt.

Die Abmahnung und die Krankmeldung stehen in diesem Fall in keinem direkten Zusammenhang.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Krankmeldung während einer Abmahnung jedoch nicht vor weiteren Konsequenzen schützt, wenn der Arbeitnehmer erneut gegen seine Pflichten verstößt.

Frage 9: Kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja, ein Arbeitnehmer hat das Recht, gegen eine Abmahnung vorzugehen, wenn er der Meinung ist, dass diese ungerechtfertigt ist oder nicht den Tatsachen entspricht.

Der Arbeitnehmer kann zunächst versuchen, das Gespräch mit seinem Arbeitgeber zu suchen und den Sachverhalt zu klären.

Falls das nicht erfolgreich ist, kann der Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und überprüfen lassen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist.

Frage 10: Können Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden?

Abmahnungen können in der Regel nicht einfach aus der Personalakte entfernt werden. Sie bleiben in der Regel für einen gewissen Zeitraum in der Personalakte des Arbeitnehmers vorhanden, können jedoch nach einer gewissen Zeit an Bedeutung verlieren.

Nach einer gewissen Zeit und bei guter Führung des Arbeitnehmers können Abmahnungen an Gewicht verlieren und im Laufe der Zeit eine geringere Auswirkung auf Entscheidungen, wie zum Beispiel Beförderungen, haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Umgang mit Abmahnungen und deren Aufbewahrungsdauer gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist und daher in jedem Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden kann.