Wohnungsgeberbescheinigung Untermieter – Vorlage



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Wohnungsgeberbescheinigung Untermieter

1. Angaben zur Hauptmieterin/zum Hauptmieter:

Name: [Name der Hauptmieterin/des Hauptmieters]

Anschrift: [Anschrift der Hauptmieterin/des Hauptmieters]

Telefonnummer: [Telefonnummer der Hauptmieterin/des Hauptmieters]

2. Angaben zur Untermieterin/zum Untermieter:

Name: [Name der Untermieterin/des Untermieters]

Anschrift: [Anschrift der Untermieterin/des Untermieters]

Telefonnummer: [Telefonnummer der Untermieterin/des Untermieters]

3. Mietobjekt:

Adresse der Untervermietung: [Adresse des Mietobjekts]

Beschreibung des Mietobjekts: [Beschreibung des Mietobjekts, z.B. Zimmer- oder Wohnungsgröße]

4. Mietdauer:

Der Untermietvertrag beginnt am [Startdatum] und endet am [Enddatum].

5. Mietkonditionen:

Mietzahlungen: Die monatliche Miete beträgt [Mietbetrag], zahlbar bis zum [Fälligkeitsdatum] eines jeden Monats.

Kaution: Eine Kaution in Höhe von [Kautionssumme] wurde am [Datum der Hinterlegung] auf ein separates Konto bei [Bankname] eingezahlt.

Abrechnung der Nebenkosten: [Beschreibung der Regelung zur Nebenkostenabrechnung]

6. Rechte und Pflichten:

Die Untermieterin/der Untermieter hat die Pflicht, die gemieteten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und eventuell auftretende Schäden unverzüglich der Hauptmieterin/dem Hauptmieter zu melden.

Untervermietung: Eine Untervermietung oder Weitergabe der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hauptmieterin/des Hauptmieters untersagt.

Nutzungszweck: Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden.

7. Sonstige Bestimmungen:

[Hier können zusätzliche Bestimmungen oder Vereinbarungen aufgeführt werden, z.B. Haustierregelungen oder Besucherregelungen]

8. Unterzeichnung:

Die Hauptmieterin/der Hauptmieter und die Untermieterin/der Untermieter bestätigen hiermit den Inhalt der Wohnungsgeberbescheinigung Untermieter gelesen und verstanden zu haben. Beide Parteien haben jeweils eine Ausfertigung dieser Bescheinigung erhalten.

  Wohnungsgeberbescheinigung - Vorlage

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Hauptmieterin/Hauptmieter Untermieterin/Untermieter

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Datum


Frage 1: Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist ein Dokument, das vom Vermieter ausgefüllt und dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Sie dient als Nachweis über den Einzug in eine Wohnung und muss in einigen Ländern oder Gemeinden innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden.

Frage 2: Wann benötige ich als Untermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Als Untermieter benötigen Sie in der Regel ebenfalls eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird Ihnen vom Hauptmieter oder Vermieter ausgestellt und dient als Nachweis über Ihren Einzug in die Untermietwohnung.

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Frage 3: Welche Informationen werden in der Wohnungsgeberbescheinigung benötigt?

In der Wohnungsgeberbescheinigung werden in der Regel folgende Informationen benötigt: Name und Anschrift des Hauptmieters oder Vermieters, Name und Anschrift des Untermieters, Datum des Einzugs, sowie gegebenenfalls das Datum des Auszugs.

Frage 4: Wer ist für das Ausstellen der Wohnungsgeberbescheinigung verantwortlich?

Der Hauptmieter oder Vermieter ist für das Ausstellen der Wohnungsgeberbescheinigung verantwortlich. Als Untermieter sollten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie diese Bescheinigung erhalten, da Sie diese möglicherweise als Nachweis für Ihren Aufenthalt benötigen.

Frage 5: In welcher Form wird die Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt?

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann sowohl in digitaler Form als auch in Papierform ausgestellt werden. Sie muss jedoch stets die erforderlichen Informationen enthalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.

Frage 6: Wann muss ich die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen?

Die Frist, innerhalb der die Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden muss, variiert je nach Land oder Gemeinde. In der Regel beträgt diese Frist jedoch 14 Tage nach Einzug.

Frage 7: Wie erhalte ich als Untermieter die Wohnungsgeberbescheinigung?

Als Untermieter sollten Sie Ihren Hauptmieter oder Vermieter kontaktieren und um die Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung bitten. Diese sollte Ihnen dann entweder persönlich übergeben oder digital zur Verfügung gestellt werden.

Frage 8: Was passiert, wenn ich keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen kann?

Wenn Sie keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen können, kann dies in einigen Ländern oder Gemeinden zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher dringend empfohlen, sich an die Vorschriften zu halten und die Bescheinigung fristgerecht vorzulegen.

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Frage 9: Muss ich als Untermieter meine Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls unterschreiben?

Als Untermieter müssen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung in der Regel nicht unterschreiben. Es reicht aus, wenn der Hauptmieter oder Vermieter das Dokument unterschreibt. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Frage 10: Kann ich die Wohnungsgeberbescheinigung elektronisch einreichen?

Ob die Wohnungsgeberbescheinigung elektronisch eingereicht werden kann, hängt von den Vorschriften in Ihrem Land oder Ihrer Gemeinde ab. Informieren Sie sich daher bei den zuständigen Behörden, ob eine elektronische Einreichung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemein gehalten sind und nicht als rechtliche Beratung dienen. Quellen:

1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-und-wohnen/wohnraumueberlassung/wohnraumueberlassung-node.html

2. Mieterverein XYZ: https://www.mieterverein-xyz.de/faq-wohnungsgeberbescheinigung-untermieter

3. Amtsblatt Stadt ABC: https://www.stadt-abc.de/amtsblatt/wohnungsgeberbescheinigung

Disclaimer:

Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und sollten nicht als rechtliche Beratung oder Meinung interpretiert werden. Es wird empfohlen, bei rechtlichen Fragen oder Unklarheiten einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft zu konsultieren. Es wird keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen übernommen, die aufgrund dieser Informationen unternommen wurden.