Mietgeberbescheinigung – Vorlage



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§ 1 Allgemeine Informationen

Hiermit bestätige ich, [Vermieter/Vermieterin], dass die unten angegebene Person [Mieter/Mieterin] im Mietobjekt mit der Anschrift [Adresse des Mietobjekts] seit dem [Eintrittsdatum] zur Miete wohnt.

§ 2 Mietvertrag

Es besteht ein wirksamer Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter für das oben genannte Mietobjekt. Der Mietvertrag wurde am [Datum des Mietvertragsabschlusses] unterzeichnet und hat eine Laufzeit von [Laufzeit des Mietvertrags].

§ 3 Mietzahlungen

Der Mieter hat seine Mietzahlungen pünktlich und vollständig geleistet. Die monatliche Miete beträgt [Mietbetrag] und ist bis spätestens zum [Fälligkeitsdatum] des jeweiligen Monats zu entrichten.

§ 4 Mietkaution

Von Seiten des Mieters wurde eine Kaution in Höhe von [Kautionsbetrag] hinterlegt. Diese Kaution wurde ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angelegt und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung möglicher Schadensersatzansprüche zurückgezahlt.

§ 5 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und für eventuell entstandene Schäden verantwortlich zu sein, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und für die laufende Reinigung und Instandhaltung des Mietobjekts zu sorgen.

§ 6 Nebenkosten

Die Nebenkosten in Form von [Betriebskostenart/en] werden vom Mieter gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag getragen. Die genaue Höhe der Nebenkosten beträgt monatlich durchschnittlich [Betriebskostenbetrag] und wird jährlich abgerechnet.

§ 7 Kündigung

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Das Mietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Einhaltung einer Frist von [Kündigungsfrist] gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Alle weiteren Bestimmungen des Mietvertrags bleiben unberührt und gelten weiterhin für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

§ 9 Schlussbestimmungen

Diese Mietgeberbescheinigung gilt als rechtsverbindlich und kann nur schriftlich geändert werden. Sollte eine Bestimmung dieser Mietgeberbescheinigung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

_________________________

[Vermieter/Vermieterin]

Ort, Datum: ___________________


Frage 1: Was ist eine Mietgeberbescheinigung?

Die Mietgeberbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das vom Vermieter an den Mieter ausgehändigt wird. Es bestätigt, dass der Mieter tatsächlich in der genannten Wohnung wohnt und enthält wichtige Informationen wie den Namen des Vermieters, die Adresse der Wohnung und den Zeitraum des Mietverhältnisses.

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Frage 2: Warum brauche ich eine Mietgeberbescheinigung?

Eine Mietgeberbescheinigung wird in der Regel von verschiedenen Behörden und Institutionen wie dem Finanzamt, der Meldebehörde oder bei der Beantragung von Sozialleistungen verlangt, um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. Sie dient als Nachweis für Ihren Wohnsitz in der genannten Wohnung.

Frage 3: Wer ist verpflichtet, eine Mietgeberbescheinigung auszustellen?

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, eine Mietgeberbescheinigung auszustellen, wenn der Mieter dies verlangt. Es handelt sich dabei um eine pflichtgemäße Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Frage 4: Was muss in einer Mietgeberbescheinigung enthalten sein?

Eine Mietgeberbescheinigung muss bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehören der Name und Anschrift des Vermieters, der Name des Mieters, die genaue Anschrift der Mietwohnung, der Zeitraum des Mietverhältnisses und die Höhe der Miete. Optional können weitere Angaben wie Nebenkosten, Kaution oder Mietzuschläge gemacht werden.

Frage 5: Wie lange ist eine Mietgeberbescheinigung gültig?

Eine Mietgeberbescheinigung ist in der Regel für den Zeitraum des Mietverhältnisses gültig. Sollte sich während dieser Zeit eine Änderung der bescheinigten Informationen ergeben, zum Beispiel ein Umzug des Mieters innerhalb der Wohnung, sollte eine aktualisierte Bescheinigung ausgestellt werden.

Frage 6: Wo kann ich eine Mietgeberbescheinigung erhalten?

Sie können eine Mietgeberbescheinigung vom Vermieter persönlich anfordern. Der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung auszuhändigen. Alternativ können Sie auch vorgefertigte Formulare im Internet finden, die Sie verwenden können.

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Frage 7: Kann ich eine Mietgeberbescheinigung selbst ausstellen?

Nein, eine Mietgeberbescheinigung muss vom Vermieter oder einer bevollmächtigten Person ausgestellt werden. Sie können eine solche Bescheinigung nicht selbst erstellen oder fälschen.

Frage 8: Was passiert, wenn der Vermieter keine Mietgeberbescheinigung ausstellt?

Falls der Vermieter trotz Ihrer Aufforderung keine Mietgeberbescheinigung ausstellt, können Sie ihn schriftlich auffordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Sollte er dem nicht nachkommen, können Sie sich an die zuständige Behörde oder gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt wenden, um weitere Schritte einzuleiten.

Frage 9: Muss ich die Mietgeberbescheinigung bei jedem Umzug erneut einreichen?

Ja, bei einem Umzug in eine neue Wohnung sind Sie verpflichtet, eine neue Mietgeberbescheinigung vorzulegen, da sich die Angaben zur Anschrift und zum Mietverhältnis geändert haben.

Frage 10: Muss die Mietgeberbescheinigung von beiden Vermietern ausgestellt werden, wenn ich in einer Wohngemeinschaft wohne?

Nein, in der Regel reicht eine Mietgeberbescheinigung aus, die von einem der Vermieter ausgestellt wird. Es ist nicht notwendig, dass beide Vermieter eine separate Bescheinigung ausstellen.

Das waren die häufig gestellten Fragen zur Mietgeberbescheinigung. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.