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§ 1 Zweck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dazu, den Arbeitsausfall eines Arbeitnehmers aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu dokumentieren und die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu regeln.
§ 2 Ausstellende Personen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten und Ärztinnen oder Zahnärzten und Zahnärztinnen, die nach den Vorschriften des Heilberufsgesetzes zur Ausübung des ärztlichen Berufs befugt sind, ausgestellt werden.
§ 3 Inhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des ausstellenden Arztes oder der ausstellenden Ärztin
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Arbeitnehmers
- Datum der ärztlichen Untersuchung
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Ausführliche Angaben zur Diagnose oder den Gründen der Arbeitsunfähigkeit
- Stempel und Unterschrift des ausstellenden Arztes oder der ausstellenden Ärztin
Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber vorzulegen. Bei einer längeren Erkrankung hat der Arbeitnehmer die Bescheinigung weiterhin in regelmäßigen Abständen vorzulegen.
§ 5 Anfechtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfechten, wenn er Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit hat. In diesem Fall kann er den Arbeitnehmer auffordern, sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
§ 6 Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Sofern der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, kann er die Krankenkasse des Arbeitnehmers um eine Überprüfung der Bescheinigung ersuchen. Die Krankenkasse entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz verweigern.
§ 8 Datenschutz
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber ist zur Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen verpflichtet und darf diese nur zum Zwecke der Arbeitsorganisation verwenden.
Schlussbestimmungen
Ort, Datum:
Unterschrift des Arbeitgebers:
Ort, Datum:
Unterschrift des Arbeitnehmers:
Frage 1: Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch bekannt als „krankschreiben“) ist ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, seine Arbeitspflichten zu erfüllen.
Frage 2: Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?
Die gesetzlichen Grundlagen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen finden sich in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB V) unter § 5 Abs. 1.
Frage 3: Wie lange gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Gültigkeitsdauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel gilt eine Krankschreibung jedoch für maximal eine Woche. Bei schweren Erkrankungen oder längerer Arbeitsunfähigkeit kann der Arzt eine Verlängerung der Bescheinigung ausstellen.
Frage 4: Muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort dem Arbeitgeber vorgelegt werden?
Ja, gemäß dem Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Eine Verzögerung oder das Versäumen dieser Pflicht kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Frage 5: Kann der Arbeitgeber die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen?
Ja, der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Er hat das Recht, sich über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu informieren und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Frage 6: Kann ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird. Allerdings gibt es dabei gewisse Schutzbestimmungen, die den Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen sollen.
Frage 7: Was sind die Konsequenzen bei falschen Angaben in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Falsche Angaben in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und sogar als Straftatbestand gewertet werden. Arbeitnehmer sollten daher ehrlich und verantwortungsbewusst mit ihrer Krankschreibung umgehen.
Frage 8: Kann der Arbeitgeber Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung äußern?
Ja, der Arbeitgeber kann Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung äußern. In solchen Fällen kann er eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen Betriebsarzt veranlassen, um die Richtigkeit der Bescheinigung zu prüfen.
Frage 9: Muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer von einem Arzt ausgestellt werden?
Ja, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss immer von einem approbierten Arzt ausgestellt werden. Das Attest eines Heilpraktikers oder anderen nichtärztlichen Personen ist in der Regel nicht ausreichend.
Frage 10: Können Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten ausüben?
Nein, während der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer in der Regel nicht berechtigt, andere Tätigkeiten auszuüben. Dies kann als Arbeitsunfähigkeitsbetrug gewertet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zusammenfassung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu bescheinigen und rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen. Arbeitnehmer sollten ihre Pflichten in Bezug auf die Vorlage der Bescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber kennen und ehrlich mit ihrer Krankschreibung umgehen.
Das Gesetz zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt sicher, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen geschützt sind. Arbeitnehmer sollten sich mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut machen, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
Für weitere Fragen oder spezifische Anliegen sollten Arbeitnehmer sich immer an ihren Arbeitgeber, einen Rechtsanwalt oder ihre zuständige Gewerkschaft wenden, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.