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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber:
Angaben zum Arbeitgeber:
Name des Unternehmens: ______________________
Adresse: ______________________________________
Telefonnummer: ________________________________
Ansprechpartner: _______________________________
Angaben zum Arbeitnehmer:
Name: ________________________________________
Adresse: ______________________________________
Telefonnummer: ________________________________
Sozialversicherungsnummer: ______________________
Betriebszugehörigkeit: _________________________
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Der oben genannte Arbeitnehmer ist aufgrund gesundheitlicher Gründe gemäß § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit besteht voraussichtlich ab dem ________ (Datum) bis zum ________ (Datum).
Ärztliche Angaben:
Behandelnder Arzt: ______________________________
Praxisadresse: __________________________________
Telefonnummer: _________________________________
Ausstellungsdatum: _____________________________
Verhalten des Arbeitnehmers:
Der Arbeitnehmer ist angewiesen, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden und diesen über jegliche Veränderungen seiner Arbeitsunfähigkeit oder seiner Fähigkeit zur Arbeit informieren.
Entgeltfortzahlung:
Der Arbeitnehmer erhält gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine Entgeltfortzahlung in Höhe von ______ Prozent seines/ihres Bruttoentgelts.
Nachweispflicht:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum ________ (Datum) vorzulegen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus bestehen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber weiterhin rechtzeitig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen.
Allgemeine Hinweise:
Der Arbeitnehmer wird gebeten, den Arbeitgeber umgehend über jegliche Änderungen der Arbeitsunfähigkeit zu informieren sowie den Beginn der Genesung und die voraussichtliche Arbeitsaufnahme rechtzeitig mitzuteilen.
Haftungsausschluss:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird hiermit vom Arbeitgeber nicht überprüft. Der Arbeitgeber haftet nicht für etwaige Folgen, die sich aus unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in dieser Bescheinigung ergeben.
_____________________
Unterschrift des Arbeitnehmers
Datum: _______________
_____________________
Unterschrift des Arbeitgebers
Datum: _______________
Frage 1: Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein ärztliches Dokument, das von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt wird. Sie dient dazu, eine Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin zu bestätigen.
Antwort: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist eine Bescheinigung, die von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt wird, um eine Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Sie gibt dem Arbeitgeber Informationen über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und eventuelle Einschränkungen im Arbeitsbereich.
Frage 2: Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Grundsätzlich muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. In einigen Fällen kann jedoch auch eine Vorlage innerhalb von drei Tagen akzeptiert werden.
Antwort: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann auch eine Vorlage innerhalb von drei Tagen akzeptiert werden. Es ist jedoch empfehlenswert, die AU-Bescheinigung so früh wie möglich einzureichen.
Frage 3: Wie lange ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel für eine bestimmte Zeitdauer gültig. Diese Dauer wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgelegt und kann je nach Krankheitsbild variieren.
Antwort: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für eine bestimmte Zeitdauer gültig, die vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgelegt wird. Diese Dauer kann je nach Krankheitsbild variieren und sollte vom Arbeitgeber beachtet werden.
Frage 4: Kann der Arbeitgeber eine Zweitmeinung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen?
Ja, der Arbeitgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Zweitmeinung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzufordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit oder der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Antwort: Ja, der Arbeitgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Zweitmeinung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit oder der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber das weitere Vorgehen mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin besprechen.
Frage 5: Kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ablehnen?
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nicht das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzulehnen. Falls jedoch Zweifel an der Echtheit oder der Richtigkeit der Bescheinigung bestehen, kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, um weitere Untersuchungen durchzuführen.
Antwort: Der Arbeitgeber hat in der Regel nicht das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzulehnen. Hat der Arbeitgeber jedoch Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Bescheinigung, kann er den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, um weitere Untersuchungen durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung über die Arbeitsunfähigkeit trifft jedoch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin.
Frage 6: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Ja, Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dieser Anspruch gilt für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen.
Antwort: Ja, Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Die genauen Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz festgehalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen, für einen bestimmten Zeitraum abhängig von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen.
Frage 7: Muss der Arbeitgeber über die genaue Krankheitsursache informiert werden?
Nein, der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die genaue Krankheitsursache zu informieren. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur das Recht, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren.
Antwort: Nein, der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die genaue Krankheitsursache zu informieren. Gemäß der Datenschutzrichtlinien hat der Arbeitgeber nur das Recht, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren. Es ist jedoch ratsam, den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren, um eventuelle organisatorische Maßnahmen treffen zu können.
Frage 8: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleibt?
Ja, der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen verlangen, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Ansteckungsgefahr für andere Mitarbeiter besteht oder spezielle betriebliche Gründe vorliegen.
Antwort: Ja, der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen verlangen, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Ansteckungsgefahr für andere Mitarbeiter besteht oder spezielle betriebliche Gründe vorliegen. Der Arbeitgeber sollte in solchen Fällen mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin kommunizieren und eine Einigung darüber erzielen.
Frage 9: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Tätigkeit ausübt?
Der Arbeitnehmer darf während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine andere Tätigkeit ausüben. Falls der Arbeitnehmer dies dennoch tut und die Tätigkeit der Gesundung schadet, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Antwort: Der Arbeitnehmer darf während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine andere Tätigkeit ausüben. Dies ist wichtig, um die Gesundung des Arbeitnehmers nicht zu gefährden. Falls der Arbeitnehmer dennoch eine andere Tätigkeit ausübt und dies der Gesundung schadet, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Frage 10: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht hat?
Die Fälschung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung.
Antwort: Die Fälschung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Sollte der Arbeitnehmer dabei erwischt werden, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Es ist daher äußerst wichtig, keine gefälschten Bescheinigungen zu verwenden.
Zusammenfassung: