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Exmatrikulationsbescheinigung
Hiermit bestätigen wir, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname des Studierenden], geboren am [Geburtsdatum des Studierenden], eingetragen unter der Matrikelnummer [Matrikelnummer des Studierenden], an der [Name der Hochschule/Universität] immatrikuliert war und nunmehr zum [Datum der Exmatrikulation] exmatrikuliert wurde.
1. Exmatrikulationsgrund
Die Exmatrikulation des Studierenden erfolgt aufgrund folgender Gründe:
2. Abschluss des Studiums
Der Studierende hat das Studium erfolgreich abgeschlossen und folgenden akademischen Grad erlangt:
3. Rückmeldung und Beitragszahlungen
Alle Rückmeldungen und Beitragszahlungen des Studierenden wurden ordnungsgemäß geleistet und es bestehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen aus dem Studium.
4. Bibliotheksgebühren und -pflichten
Der Studierende hat alle ausgeliehenen Bücher zurückgegeben und eventuell ausstehende Bibliotheksgebühren beglichen.
5. Verpflichtungen gegenüber der Hochschule/Universität
Der Studierende ist von jeglichen Verpflichtungen gegenüber der Hochschule/Universität befreit. Es bestehen keine weiteren Studienpflichten, Prüfungen oder Nachweise, die vom Studierenden erbracht werden müssen.
6. Rückgabe von Ausweisen und Schlüsseln
Alle zur Verfügung gestellten Ausweisdokumente und Schlüssel wurden ordnungsgemäß zurückgegeben und es liegen keine weiteren offenen Angelegenheiten vor.
7. Zeugnis und Abschlussdokumente
Das Abschlusszeugnis sowie alle weiteren Abschlussdokumente werden dem Studierenden nach erfolgreicher Exmatrikulation ausgehändigt.
8. Fortbestehen weiterer Verpflichtungen
Durch die Exmatrikulation des Studierenden entstehen keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der Hochschule/Universität.
9. Rechtsbehelfsbelehrung
Der Studierende wird hiermit über seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten sowie die Fristen zur Geltendmachung derselben informiert.
10. Datenschutz
Der Studierende wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Exmatrikulation gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ort, Datum: [Ort], [Datum der Ausstellung]
[Name der Hochschule/Universität]
[Name der zuständigen Stelle]
[Anschrift der Hochschule/Universität]
[Tel.: Telefonnummer der Hochschule/Universität]
[E-Mail: E-Mail-Adresse der Hochschule/Universität]
Frage 1: Was ist eine Exmatrikulationsbescheinigung?
Die Exmatrikulationsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person nicht mehr an einer bestimmten Hochschule eingeschrieben ist. Sie wird benötigt, um sich an einer anderen Hochschule zu bewerben oder um verschiedene administrative Formalitäten zu erledigen.
Frage 2: Wie beantrage ich eine Exmatrikulationsbescheinigung?
Die Beantragung einer Exmatrikulationsbescheinigung erfolgt in der Regel online über das Hochschul- oder Studierendenportal. Dort finden Sie ein entsprechendes Formular, das Sie ausfüllen müssen. Nach Überprüfung Ihrer Angaben wird die Bescheinigung erstellt und Ihnen zugeschickt.
Frage 3: Welche Informationen enthält eine Exmatrikulationsbescheinigung?
Eine Exmatrikulationsbescheinigung enthält in der Regel folgende Informationen: Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, den Studiengang, die Studiendauer, das Datum der Exmatrikulation sowie das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
Frage 4: Wie lange dauert es, bis ich meine Exmatrikulationsbescheinigung erhalte?
Die Bearbeitungszeit für eine Exmatrikulationsbescheinigung kann je nach Hochschule variieren. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung das Dokument erhalten. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor dem gewünschten Ausstellungsdatum zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Frage 5: Kann ich meine Exmatrikulationsbescheinigung auch persönlich abholen?
Ja, in den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Exmatrikulationsbescheinigung persönlich am Studierendensekretariat Ihrer Hochschule abzuholen. Informieren Sie sich jedoch vorab, ob dies möglich ist und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Frage 6: Was kostet eine Exmatrikulationsbescheinigung?
Die Kosten für eine Exmatrikulationsbescheinigung können je nach Hochschule unterschiedlich sein. In vielen Fällen ist die Bescheinigung jedoch kostenlos oder es fällt lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr an. Informieren Sie sich im Voraus über die aktuellen Gebühren.
Frage 7: Wozu wird eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigt?
Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird in verschiedenen Situationen benötigt. Zum Beispiel für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule, für die Beantragung von BAföG-Leistungen, bei der Krankenversicherung und in einigen Fällen auch für steuerliche Zwecke. Informieren Sie sich vorab, wofür Sie die Bescheinigung benötigen.
Frage 8: Kann ich eine Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich beantragen?
Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, eine Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich zu beantragen. Kontaktieren Sie dazu das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule und informieren Sie sich über die genauen Vorgehensweisen und Fristen.
Frage 9: Wie lange ist eine Exmatrikulationsbescheinigung gültig?
Eine Exmatrikulationsbescheinigung ist in der Regel zeitlich unbegrenzt gültig. Es kann jedoch vorkommen, dass in bestimmten Fällen eine aktuelle Bescheinigung benötigt wird. Informieren Sie sich daher bei den entsprechenden Stellen, wie lange die Bescheinigung anerkannt wird.
Frage 10: Was kann ich tun, wenn meine Exmatrikulationsbescheinigung nicht korrekt ist?
Wenn Ihre Exmatrikulationsbescheinigung fehlerhaft ist oder falsche Informationen enthält, sollten Sie sich umgehend beim Studierendensekretariat melden und die erforderlichen Korrekturen veranlassen. Es ist wichtig, dass das Dokument korrekt und vollständig ist, um mögliche Probleme bei der Verwendung zu vermeiden.