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Hiermit bestätigen wir, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers] seit dem [Arbeitsbeginn] in unserem Unternehmen als Minijobber tätig ist.
1. Minijob-Daten
Arbeitnehmer: [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers]
Betriebsnummer: [Betriebsnummer des Arbeitgebers]
Steuer-ID: [Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers]
Sozialversicherungsnummer: [Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers]
Tätigkeit: [Art der Tätigkeit]
Arbeitszeit: [Wochenstunden/durchschnittliche monatliche Arbeitszeit]
Arbeitsort: [Anschrift des Arbeitsortes]
2. Verdienstabrechnung
Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von [Betrag in Euro]. Der Gesamtbetrag wird gemäß den Regelungen des Minijobs auf [Betrag in Euro] reduziert, um die Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Nettogehalt in Höhe von [Betrag in Euro], welches nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern verbleibt.
3. Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von [Anzahl Stunden] Stunden pro Woche einzuhalten. Gegebenenfalls können Überstunden oder Mehrarbeit vereinbart werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Urlaubsanspruch
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Anzahl Urlaubstage] bezahlten Urlaub pro Jahr gemäß dem Bundesurlaubsgesetz. Die genaue Urlaubsregelung wird individuell vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten.
5. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Die Dauer der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit wird gemäß den gesetzlichen Regelungen und dem Entgeltfortzahlungsgesetz berücksichtigt.
6. Beendigung des Minijobs
Der Minijob endet durch ordentliche Kündigung, beidseitige Einigung oder durch Erreichen des vereinbarten Beschäftigungszeitraums. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß dem Mindestlohngesetz [Anzahl Wochen] Wochen zum Monatsende.
7. Sonstige Bestimmungen
Der Minijobber unterliegt den geltenden Gesetzen und Bestimmungen des Mindestlohngesetzes, des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts. Alle Arbeitszeiten, Gehaltszahlungen und sonstigen Nebenabreden werden sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt.
Der Arbeitnehmer erhält eine Lohnsteuerbescheinigung zum Ende des Kalenderjahres und ist verpflichtet, seine Einkünfte in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Änderungen an dieser Verdienstbescheinigung Minijob bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Unterschriften
Arbeitnehmer: [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers]
Arbeitgeber: [Vor- und Nachname des Arbeitgebers]
Datum: [Datum der Unterzeichnung]
Frage 1: Was ist eine Verdienstbescheinigung im Minijob?
Die Verdienstbescheinigung im Minijob ist ein Dokument, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausstellt, um die gezahlten Löhne und Gehälter zu bestätigen. Sie dient als Nachweis für das Einkommen des Arbeitnehmers und wird oft von Behörden, Banken oder Vermietern als Nachweis der finanziellen Situation verlangt.
Frage 2: Was sollte eine Verdienstbescheinigung im Minijob beinhalten?
Eine Verdienstbescheinigung im Minijob sollte die wichtigsten Informationen enthalten, wie den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, das Beschäftigungsverhältnis (Datum des Beginns und der Beendigung), die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Monat oder Woche und den Bruttoverdienst pro Stunde oder Monat.
Frage 3: Wann muss die Verdienstbescheinigung im Minijob ausgestellt werden?
Die Verdienstbescheinigung im Minijob muss in der Regel spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, für den sie ausgestellt wird, an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass sie erst mit dem Gehalt gezahlt wird.
Frage 4: Wer ist für die Ausstellung der Verdienstbescheinigung im Minijob verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Ausstellung der Verdienstbescheinigung im Minijob. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben sind. Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine korrekte und rechtzeitige Ausstellung der Verdienstbescheinigung zu verlangen.
Frage 5: Ist eine Verdienstbescheinigung im Minijob auch für geringfügig Beschäftigte erforderlich?
Ja, auch für geringfügig Beschäftigte im Minijob ist eine Verdienstbescheinigung erforderlich. Es spielt keine Rolle, ob der Minijob regelmäßig oder unregelmäßig ausgeübt wird. Die Verdienstbescheinigung dient als Nachweis für das Einkommen und kann in verschiedenen Situationen benötigt werden.
Frage 6: Muss eine Verdienstbescheinigung im Minijob immer schriftlich ausgestellt werden?
Ja, die Verdienstbescheinigung im Minijob muss immer schriftlich ausgestellt werden. Eine mündliche Bestätigung des Verdienstes ist nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung in Papierform oder elektronisch ausstellt und dem Arbeitnehmer aushändigt.
Frage 7: Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung im Minijob nicht ausstellt?
Wenn der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung im Minijob nicht ausstellt, hat der Arbeitnehmer das Recht, dies zu beanstanden. Er kann seinen Anspruch auf eine schriftliche Verdienstbescheinigung geltend machen und den Arbeitgeber dazu auffordern, diese umgehend nachzureichen. Im Falle einer unberechtigten Verweigerung kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten.
Frage 8: Kann der Arbeitgeber falsche Angaben in der Verdienstbescheinigung im Minijob machen?
Nein, der Arbeitgeber darf keine falschen Angaben in der Verdienstbescheinigung im Minijob machen. Die Bescheinigung sollte korrekte Informationen über das tatsächlich gezahlte Einkommen enthalten. Wenn der Arbeitnehmer feststellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, sollte er den Arbeitgeber dazu auffordern, die Bescheinigung zu korrigieren.
Frage 9: Wie lange muss der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung im Minijob aufbewahren?
Der Arbeitgeber muss die Verdienstbescheinigung im Minijob grundsätzlich zwei Jahre lang aufbewahren. Dies dient dazu, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bei Bedarf jederzeit einen Nachweis über das gezahlte Einkommen vorlegen können. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann die Verdienstbescheinigung vernichtet werden.
Frage 10: Muss die Verdienstbescheinigung im Minijob jedes Jahr erneut ausgestellt werden?
Nein, eine Verdienstbescheinigung im Minijob muss nicht jedes Jahr erneut ausgestellt werden, es sei denn, es hat sich etwas an den Arbeitsbedingungen oder dem Einkommen geändert. Wenn keine Änderungen vorliegen, kann die Verdienstbescheinigung des Vorjahres weiterhin verwendet werden. Allerdings ist es am besten, die Zahlungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls eine aktualisierte Bescheinigung anzufordern.
Das waren die 10 häufig gestellten Fragen zur Verdienstbescheinigung im Minijob. Wir hoffen, dass diese ausführlichen Antworten Ihnen bei Unklarheiten weiterhelfen konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.