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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 WEG
1. Angaben zum Auftraggeber:
Vollständiger Name:
Anschrift:
Geburtsdatum:
Personalausweisnummer:
2. Angaben zur Liegenschaft:
Anschrift:
Flur- und Flurstücknummer:
Gemarkung:
Größe der Liegenschaft:
Art des Gebäudes:
Baujahr:
Bestandsaufnahme:
Größe der Wohnungen:
3. Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Die Wohnungen in der oben genannten Liegenschaft sind nach § 3 WEG abgeschlossen.
4. Rechtsgrundlagen:
Nach § 1 Abs. 1 WEG ist eine Wohnung ein zu Wohnzwecken dienender umschlossener Raum, der von einer eigenen Tür vom Treppenhaus, von einem Vorraum oder von einem anderen Raum abgeschlossen ist. Die Wohnungen in der oben genannten Liegenschaft erfüllen diese Anforderungen.
Nach § 7 Abs. 4 WEG ist der Auftraggeber berechtigt, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu verlangen, sofern die Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheit gemäß § 3 WEG erfüllt sind. Die oben genannte Liegenschaft erfüllt diese Voraussetzungen.
5. Genehmigungsverfahren:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde nach gründlicher Prüfung sämtlicher relevanten Unterlagen und Dokumente erstellt. Es wurde festgestellt, dass die oben genannte Liegenschaft die gesetzlichen Anforderungen an eine abgeschlossene Wohnung erfüllt.
6. Rechte und Pflichten:
Die Eigentümer der abgeschlossenen Wohnungen sind berechtigt, ihre Wohnungen unabhängig von den anderen Wohneinheiten zu nutzen und zu veräußern. Sie sind außerdem verpflichtet, die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Eigentümergemeinschaft zu nutzen und zu pflegen.
7. Gültigkeit:
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gültig ab dem Ausstellungsdatum und bleibt solange gültig, wie keine wesentlichen baulichen Veränderungen an der Liegenschaft vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Abgeschlossenheit der Wohnungen haben.
8. Rechtliche Hinweise:
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Frage 1: Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten eines Gebäudes beschreibt und bestätigt, dass diese jeweils über eine abgeschlossene Einheit verfügen. Sie wird benötigt, um nachweisen zu können, dass eine Wohn- oder Gewerbeeinheit als eigenständige abgeschlossene Einheit angesehen werden kann.
Frage 2: Wer ist für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zuständig?
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt in der Regel bei der Bauaufsichtsbehörde, die für das Gebiet zuständig ist, in dem sich das Gebäude befindet. In einigen Bundesländern kann die Zuständigkeit jedoch auch bei den Bauämtern der Gemeinden oder den unteren Bauaufsichtsbehörden liegen.
Frage 3: Wozu wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um nachweisen zu können, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit als eigenständige abgeschlossene Einheit gilt. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es um den Verkauf, die Verpachtung oder die Teilung von Immobilien geht.
Frage 4: Wie wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt?
Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Hierfür müssen alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel Grundrisse und Lagepläne, eingereicht werden. Je nach Bundesland können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Frage 5: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten?
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten über eigene Eingänge, Sanitäranlagen und Küchen verfügen. Zudem müssen die Räume funktional getrennt sein und keine Durchgangszimmer enthalten.
Frage 6: Wie lange ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Abgeschlossenheitsbescheinigung variiert je nach Bundesland. In der Regel beträgt sie jedoch 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist es erforderlich, eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen.
Frage 7: Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nachträglich geändert werden?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann grundsätzlich nachträglich geändert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn in einer Wohnung Umbauten oder Erweiterungen vorgenommen wurden, die Auswirkungen auf die Abgeschlossenheit haben. In solchen Fällen ist es erforderlich, eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen.
Frage 8: Welche Kosten sind mit der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verbunden?
Die Kosten für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel fallen jedoch Gebühren für die Prüfung der Unterlagen und die Ausstellung der Bescheinigung an. Einige Bauaufsichtsbehörden veröffentlichen ihre Gebührenordnungen öffentlich, sodass Interessierte im Voraus die Kosten ermitteln können.
Frage 9: Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung angefochten werden?
Grundsätzlich kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung angefochten werden, wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Bescheinigung bestehen. Hierfür ist es erforderlich, einen entsprechenden juristischen Schritt einzuleiten und die Bescheinigung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Frage 10: Welche Konsequenzen hat es, wenn keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt?
Wenn keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Zum einen können etwaige Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Verpachtung einer Wohnung, problematisch oder sogar ungültig sein. Zum anderen können auch behördliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Erteilung von Baugenehmigungen, von der Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung abhängen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist also ein wichtiger Nachweis für die Abgrenzung und Eigenständigkeit von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Gebäudes.
Fazit:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten eines Gebäudes beschreibt und bestätigt, dass diese jeweils über eine abgeschlossene Einheit verfügen. Sie wird benötigt, um die rechtliche Eigenständigkeit einer Wohnung oder Gewerbeeinheit nachweisen zu können. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre und Kosten für die Beantragung können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nachträglich geändert werden und im Falle von Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit kann sie angefochten werden. Das Fehlen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann verschiedene Konsequenzen haben, insbesondere in Bezug auf rechtliche Geschäfte und behördliche Vorgaben.