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1. Einleitung
1.1 Zweck
1.2 Disclaimer
2. Abgeschlossenheitsbescheinigung
2.1 Definition Abgeschlossenheit
Gemäß §3 Wohnungsbaugesetz (WoBindG) wird eine Wohnung als abgeschlossen bezeichnet, wenn sie über einen eigenen Zugang (einen separaten Eingang oder eine abschließbare Verbindungstür zu gemeinschaftlichen Bereichen), eine eigene Sanitäreinrichtung (Bad oder Dusche mit WC) und eine eigene Kochgelegenheit (Küche oder Kochnische) verfügt.
2.2 Rechtsgrundlage
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird auf der Grundlage von §7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ausgestellt. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum.
3. Teilungserklärung
3.1 Definition Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist ein Vertrag, durch den das Eigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Es handelt sich um eine notariell beurkundete Urkunde, die die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander regelt.
3.2 Inhalte der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung enthält in der Regel folgende Informationen:
– Name und Anschrift des Eigentümers des Grundstücks
– Beschreibung des Grundstücks
– Beschreibung der einzelnen Wohnungen und Sondereigentumseinheiten
– Regelungen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Flächen und Einrichtungen
– Verteilung der Kosten und Lasten
– Sonstige Bestimmungen
4. Aufteilungsplan
4.1 Definition Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan visualisiert die räumliche Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Wohnungen und Sondereigentumseinheiten. Er wird in der Regel von einem Vermessungsingenieur oder einem Architekten erstellt.
4.2 Inhalt des Aufteilungsplans
Der Aufteilungsplan enthält normalerweise:
– Nummerierung der Wohnungen und Sondereigentumseinheiten
– Grundrisse der einzelnen Wohnungen mit Kennzeichnung der Räume und deren Flächen
– Kennzeichnung von Gemeinschaftsräumen und -flächen
– Maßangaben und Berechnungen der Flächen
5. Abschlussbemerkungen
Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ihres Landes und ihrer Region eingehalten werden.
1. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum eine abgeschlossene Einheit bildet. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um ein eigenständiges, abgeschlossenes Recht an einer Wohnung oder einem Teil eines Gebäudes zu schaffen.
2. Wie beantrage ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde beantragt. Hierfür müssen Sie in der Regel einen formellen Antrag einreichen, der alle erforderlichen Unterlagen und Informationen enthält, wie zum Beispiel einen Grundrissplan und eine Teilungserklärung.
3. Was ist eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das die Aufteilung eines bestehenden Gebäudes in einzelne Wohnungen oder Teileigentumseinheiten festlegt. Sie enthält wichtige Informationen wie die Größe der einzelnen Einheiten, deren jeweilige Lage im Gebäude und die Rechte und Pflichten der Eigentümer.
4. Wer erstellt den Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan wird in der Regel vom Architekten oder Ingenieur erstellt, der für die Bauplanung des Gebäudes verantwortlich war. Er zeigt die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungen oder Teileigentumseinheiten und enthält genaue Angaben zu Größe, Lage und Ausstattung der Einheiten.
5. Welche Informationen sind in einem Aufteilungsplan enthalten?
Ein Aufteilungsplan enthält detaillierte Informationen zur Aufteilung des Gebäudes, wie beispielsweise die Nummerierung der einzelnen Einheiten, die Grundrisse der Wohnungen, Angaben zur Nutzfläche und zum Miteigentumsanteil, Angaben zu gemeinschaftlich genutzten Flächen und weitere relevante Informationen.
6. Wann ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn eine Wohneinheit oder Teileigentumseinheit rechtlich eigenständig verkauft oder belastet werden soll. Sie dient als Nachweis dafür, dass die Einheit eine abgeschlossene Einheit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist.
7. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ermöglicht den rechtlichen Verkauf oder die Belastung einer einzelnen Wohnung oder Teileigentumseinheit. Sie schafft ein eigenständiges, abgeschlossenes Recht an der Einheit und regelt die Aufteilung der Kosten und Nutzungsrechte zwischen den Eigentümern.
8. Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, muss das Gebäude die Voraussetzungen für eine selbstständige Nutzung erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Einheit über eine eigene Zugangs- und Nutzungsregelung verfügt und von anderen Einheiten getrennt ist.
9. Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nachträglich geändert werden?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann in bestimmten Fällen nachträglich geändert werden, zum Beispiel wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die abgeschlossene Einheit beeinflussen. In solchen Fällen ist jedoch in der Regel eine erneute Prüfung und Genehmigung erforderlich.
10. Wie lange ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig?
Die Gültigkeit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht beschränkt. Sie bleibt dauerhaft bestehen, solange sich das Gebäude nicht wesentlich verändert und die abgeschlossenen Einheiten weiterhin eigenständig genutzt werden.
Zusammenfassung: