Öffnen – Arbeitgeberbescheinigung Elternzeit

Muster und Vorlage für Arbeitgeberbescheinigung Elternzeit – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online


Vorlage Arbeitgeberbescheinigung Elternzeit

Sehr geehrte(r) [Name des/der Arbeitnehmer(s)],

hiermit bestätigen wir, [Name des Arbeitgebers],[Anschrift des Arbeitgebers], dass [Name des/der Arbeitnehmer(s)] eine Elternzeit beantragt hat und diese Genehmigung erhalten hat.

1. Dauer der Elternzeit:

Die Elternzeit beginnt am [Datum des Beginns der Elternzeit] und endet am [Datum des Endes der Elternzeit]. Die Dauer der Elternzeit beträgt insgesamt [Anzahl der Monate/Jahre].

2. Bedingungen während der Elternzeit:

Während der Elternzeit ist der/die Arbeitnehmer/-in von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt. Es besteht keine Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen.

3. Wiederaufnahme der Arbeit:

Der/die Arbeitnehmer/-in hat sich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens [Anzahl der Wochen/Monate] vor dem geplanten Ende der Elternzeit mitzuteilen, ob und wann er/sie die Arbeit wieder aufnehmen möchte.

4. Arbeitszeit:

Für die Zeit nach der Elternzeit vereinbaren wir eine wöchentliche Arbeitszeit von [Anzahl der Stunden] Stunden.

5. Änderungen während der Elternzeit:

Der/die Arbeitnehmer/-in hat die Pflicht, dem Arbeitgeber alle Änderungen bezüglich der geplanten Elternzeit rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören Änderungen des Beginns oder Endes der Elternzeit sowie Änderungen bezüglich der beantragten Dauer der Elternzeit.

6. Aktuelle Kontaktdaten:

Der/die Arbeitnehmer/-in hat die Pflicht, dem Arbeitgeber während der Elternzeit seine/ihre aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift.

7. Vertretungsregelungen:

Der/die Arbeitgeber/-in behält sich das Recht vor, während der Elternzeit eine Vertretung für den/die Arbeitnehmer/-in einzustellen. Der/die Arbeitnehmer/-in wird darüber rechtzeitig informiert.

8. Kündigungsschutz:

Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ein besonderer Kündigungsschutz. Der/die Arbeitgeber/-in darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht aus diesem Grund kündigen. Eine Kündigung ist nur aus anderen Gründen zulässig, die nicht im Zusammenhang mit der Elternzeit stehen.

9. Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen:

Der/die Arbeitnehmer/-in hat die Möglichkeit, während der Elternzeit an Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der/die Arbeitnehmer/-in hat die Pflicht, den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren und eine Genehmigung für solche Maßnahmen einzuholen.

10. Sonstige Vereinbarungen:

Dieses Dokument enthält alle relevanten Vereinbarungen und Bedingungen bezüglich der Elternzeit. Es ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

11. Rechtsgrundlage:

Diese Vereinbarung basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie den einschlägigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Ich bitte Sie, den Erhalt dieser Arbeitgeberbescheinigung zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Arbeitgebers]

[Position des Arbeitgebers]

[Datum]

 

Vorlage und Muster für Arbeitgeberbescheinigung Elternzeit zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Frage 1: Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit?

Die Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit ist ein Dokument, das von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie berechtigt sind, Elternzeit zu nehmen. Es enthält wichtige Informationen wie den Zeitraum der Elternzeit, den genauen Zeitpunkt des Beginns und des Endes, sowie möglicherweise weitere Angaben zu den Arbeitsbedingungen während der Elternzeit.

Frage 2: Wann benötige ich eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit?

Sie benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit, wenn Sie beabsichtigen, Elternzeit zu nehmen und finanzielle Leistungen wie das Elterngeld beantragen möchten. Die Arbeitgeberbescheinigung ist ein erforderliches Dokument, das Ihre Anspruchsberechtigung dokumentiert.

Frage 3: Wie beantrage ich eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit?

Um eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit zu beantragen, sollten Sie sich an Ihre Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten wenden. In der Regel erhalten Sie ein vorgedrucktes Formular, das Sie ausfüllen und Ihrem Arbeitgeber zurückgeben müssen. Ihr Arbeitgeber wird die Bescheinigung dann ausstellen und Ihnen aushändigen.

Frage 4: Kann mein Arbeitgeber die Ausstellung einer Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit verweigern?

Ihr Arbeitgeber kann die Ausstellung einer Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit nur in Ausnahmefällen verweigern, zum Beispiel wenn Sie die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Elternzeit nicht erfüllen. Falls Ihr Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat oder gegebenenfalls an eine Arbeitsrechtlerin/einen Arbeitsrechtler wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Frage 5: Welche Informationen enthält eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit?

Eine Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit enthält normalerweise Informationen wie den Namen des Arbeitnehmers, den Zeitraum der Elternzeit, den genauen Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Elternzeit, Angaben zur Arbeitszeitverteilung während der Elternzeit, sowie gegebenenfalls weitere Informationen über den geplanten Verlauf der Elternzeit.

Frage 6: Kann ich während der Elternzeit einen anderen Arbeitgeber haben?

Während der Elternzeit haben Sie grundsätzlich das Recht, bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Hierbei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Zunächst müssen Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber darüber informieren und eine Erlaubnis einholen. Des Weiteren gelten bestimmte Regelungen zur Arbeitszeit und zur Vergütung, die eingehalten werden müssen.

Frage 7: Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf meinen Arbeitsvertrag?

Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis, das heißt, es findet keine aktive Arbeitsleistung statt. Dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und wird nach Ablauf der Elternzeit fortgesetzt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit nicht kündigen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Frage 8: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Die Dauer der Elternzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter des Kindes und der persönlichen Lebenssituation. In der Regel können Mütter und Väter gemeinsam bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Es gibt jedoch auch Regelungen für eine längere Elternzeit, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen.

Frage 9: Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Ja, sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht, gleichzeitig Elternzeit zu nehmen. Gemeinsame Elternzeit ermöglicht es beiden Elternteilen, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und die Verantwortung für die Kinderbetreuung partnerschaftlich zu teilen. Es ist wichtig, die Elternzeit frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen und die genauen Modalitäten zu klären.

Frage 10: Kann ich die Elternzeit verkürzen oder verlängern?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Elternzeit zu verkürzen oder zu verlängern. Eine Verkürzung ist in der Regel einfacher umzusetzen als eine Verlängerung. Um die Elternzeit zu verkürzen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und klären, ab wann Sie wieder in den Beruf einsteigen möchten. Eine Verlängerung der Elternzeit kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden und muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.