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Arbeitgeberdetails:
Name des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers]
Adresse des Arbeitgebers: [Adresse des Arbeitgebers]
Steuernummer des Arbeitgebers: [Steuernummer des Arbeitgebers]
Umsatzsteuer-ID des Arbeitgebers: [Umsatzsteuer-ID des Arbeitgebers]
Arbeitnehmerdetails:
Name des Arbeitnehmers: [Name des Arbeitnehmers]
Adresse des Arbeitnehmers: [Adresse des Arbeitnehmers]
Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers: [Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers]
Beschäftigungsdaten:
Beginn des Beschäftigungsverhältnisses: [Datum des Beschäftigungsbeginns]
Ende des Beschäftigungsverhältnisses (falls zutreffend): [Datum des Beschäftigungsendes]
Berufsbezeichnung: [Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers]
Stundenzahl pro Woche: [Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden]
Vergütung: [Höhe der Vergütung]
Vergütungszeitraum: [Zeitraum der Vergütung, z. B. monatlich]
Steuerliche Angaben:
Steuerklasse des Arbeitnehmers: [Steuerklasse des Arbeitnehmers]
Kirchensteuerabzugsmerkmal: [Kirchensteuerabzugsmerkmal des Arbeitnehmers]
Kinderfreibeträge: [Anzahl der Kinderfreibeträge des Arbeitnehmers]
Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: [Höhe des Krankenversicherungsbeitrags]
Pflegeversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: [Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags]
Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: [Höhe des Arbeitslosenversicherungsbeitrags]
Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: [Höhe des Rentenversicherungsbeitrags]
Weitere Angaben:
Die oben genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig.
Es wurden keine weiteren Nebeneinkünfte oder Sonderzahlungen gewährt, die nicht in dieser Bescheinigung aufgeführt sind.
Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer betreffen und steuerlich relevant sind.
[Ort], [Datum] [Unterschrift des Arbeitgebers]Frage 1: Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wofür wird sie benötigt?
Die Arbeitgeberbescheinigung, auch Lohnbescheinigung genannt, ist ein Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und Informationen über das Arbeitsverhältnis und die gezahlten Löhne enthält. Sie wird benötigt, um die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beim Finanzamt anzugeben.
Frage 2: Welche Angaben müssen in einer Arbeitgeberbescheinigung enthalten sein?
In einer Arbeitgeberbescheinigung müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Steuernummer des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Bruttoverdienst
- Einbehaltene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
- Gegebenenfalls Zusatzleistungen wie Sachbezüge oder Reisekostenzuschüsse
Frage 3: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Arbeitgeberbescheinigung?
Ja, gemäß § 41 Einkommensteuergesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen. Diese muss dem Arbeitnehmer spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres ausgehändigt werden.
Frage 4: Kann eine Arbeitgeberbescheinigung auch elektronisch ausgestellt werden?
Ja, eine elektronische Ausstellung der Arbeitgeberbescheinigung ist möglich. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Form erfüllt sein, beispielsweise durch eine qualifizierte elektronische Signatur.
Frage 5: Muss eine Arbeitgeberbescheinigung immer in Papierform eingereicht werden?
Nein, seit Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens ist es in vielen Fällen ausreichend, die Arbeitgeberbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Frage 6: Für welchen Zeitraum muss eine Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt werden?
Die Arbeitgeberbescheinigung muss für das gesamte Kalenderjahr ausgestellt werden, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestand. Es ist jedoch auch möglich, für einzelne Zeiträume innerhalb des Jahres separate Bescheinigungen auszustellen.
Frage 7: Was passiert, wenn eine Arbeitgeberbescheinigung fehlerhaft oder unvollständig ist?
Wenn eine Arbeitgeberbescheinigung fehlerhaft oder unvollständig ist, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um eine korrigierte Bescheinigung bitten. Bei fehlenden Angaben oder Unstimmigkeiten kann dies zu Problemen bei der Steuererklärung führen.
Frage 8: Muss eine Arbeitgeberbescheinigung auch bei geringfügiger Beschäftigung ausgestellt werden?
Ja, auch bei geringfügiger Beschäftigung, zum Beispiel als Minijobber, muss eine Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt werden. Darin werden die entsprechenden Informationen zur geringfügigen Beschäftigung angegeben.
Frage 9: Kann das Finanzamt die Arbeitgeberbescheinigung nachträglich überprüfen?
Ja, das Finanzamt hat das Recht, die Arbeitgeberbescheinigung nachträglich zu überprüfen. Daher ist es wichtig, dass die Bescheinigung korrekte und vollständige Angaben enthält.
Frage 10: Wie lange muss eine Arbeitgeberbescheinigung aufbewahrt werden?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung für einen Zeitraum von sechs Jahren aufzubewahren. Dies gilt sowohl für die elektronische als auch für die Papierform.
Mit diesen ausführlichen Antworten sollten Sie alle wichtigen Aspekte zu Arbeitgeberbescheinigungen und deren Abgabe beim Finanzamt abdecken. Beachten Sie jedoch, dass steuerliche Fragen individuell sein können und es ratsam ist, bei komplexen Sachverhalten einen Steuerberater zu konsultieren.