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Hiermit bestätige ich, [Arbeitgebername], dass [Arbeitnehmername] während seines Dienstverhältnisses bei [Arbeitgebername] berechtigt war, Telefonkosten im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tragen.
Die Telefonkosten wurden durch [Arbeitnehmername] aufgrund dienstlicher Anrufe, Beratungen, Kundengespräche und sonstiger geschäftlicher Aktivitäten, die im Rahmen des Dienstverhältnisses mit [Arbeitgebername] stattfanden, entstanden. [Arbeitnehmername] verfügte über eine separate Rufnummer für berufliche Zwecke, welche ausschließlich für geschäftliche Gespräche verwendet wurde.
Die Telefonkosten umfassen die monatlichen Grundgebühren, Anrufentgelte, Roaming-Gebühren, sowie Kosten für SMS und Datenübertragung, sofern diese im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten angefallen sind. [Arbeitnehmername] hat die Rechnungen für diese Kosten eingereicht und [Arbeitgebername] hat sie regelmäßig und rechtzeitig erstattet.
Die Erstattung erfolgte gemäß den betrieblichen Regelungen und den allgemeinen steuerlichen Vorschriften. [Arbeitnehmername] wurde darüber informiert, dass die Erstattung der Telefonkosten als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln ist und im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
Die Höchstgrenzen für die Erstattung der Telefonkosten wurden mit [Arbeitnehmername] vereinbart und betragen [Höchstgrenzen angeben]. Sollte [Arbeitnehmername] die vereinbarten Höchstgrenzen überschreiten, wird [Arbeitgebername] nur bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen erstatten.
[Arbeitnehmername] hat sich verpflichtet, angemessene Nachweise über die Entstehung der Telefonkosten vorzulegen. Dazu gehören die Rechnungen, auf denen die einzelnen Positionen und Kosten klar ersichtlich sind. [Arbeitgebername] ist berechtigt, diese Nachweise einzusehen und zu prüfen.Diese Bescheinigung dient als Nachweis für [Arbeitnehmername], um die Telefonkosten als Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend zu machen. [Arbeitgebername] bestätigt hiermit, dass die entstandenen Telefonkosten durch [Arbeitnehmername] im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit angefallen sind und erstattet wurden.
Ort, Datum:
Unterschrift Arbeitgeber: [Arbeitgebername]
Frage 1: Was ist eine Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten?
Die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten ist ein offizielles Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird, um die beruflich bedingten Telefonkosten eines Arbeitnehmers nachzuweisen. Diese Bescheinigung gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Telefonkosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Frage 2: Wann benötigt man eine Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten?
Eine Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten wird in der Regel dann benötigt, wenn der Arbeitnehmer beruflich bedingte Telefonate führt und die Kosten steuerlich absetzen möchte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig dienstliche Anrufe tätigt oder über sein privates Telefon geschäftliche Telefongespräche führen muss.
Frage 3: Wie beantragt man eine Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten?
Um eine Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten zu beantragen, sollte der Arbeitnehmer sich an die Personalabteilung des eigenen Arbeitgebers wenden. Dort kann er den Antrag stellen und alle notwendigen Informationen zur Erstellung der Bescheinigung bereitstellen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis zu haben.
Frage 4: Welche Informationen sollten in der Bescheinigung enthalten sein?
Die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Zeitraum, für den die Bescheinigung ausgestellt wird
- Angabe über beruflich bedingte Telefonkosten
- Bestätigung, dass die angegebenen Kosten vom Arbeitnehmer getragen wurden
- Unterschrift des Arbeitgebers
Frage 5: Gibt es einen bestimmten Zeitraum, für den die Bescheinigung ausgestellt werden kann?
Ja, in der Regel wird die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten jeweils für ein Kalenderjahr oder einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Es ist wichtig, dass der Zeitraum in der Bescheinigung korrekt angegeben ist, da die Telefonkosten nur für diesen Zeitraum steuerlich absetzbar sind.
Frage 6: Können auch mobile oder Internetkosten in der Bescheinigung aufgeführt werden?
Ja, neben den reinen Telefonkosten können auch mobile oder Internetkosten in der Bescheinigung aufgeführt werden, sofern diese beruflich bedingt entstehen. Es ist ratsam, die genauen Kosten und den Anteil, der beruflich genutzt wird, anzugeben, um die steuerliche Absetzbarkeit zu erleichtern.
Frage 7: Wird die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten automatisch erstellt?
Nein, in den meisten Fällen wird die Bescheinigung nicht automatisch erstellt. Der Arbeitnehmer muss selbst aktiv werden, indem er seinen Arbeitgeber um die Ausstellung einer solchen Bescheinigung bittet. Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig zu tun, um mögliche Fristen einhalten zu können.
Frage 8: In welcher Form wird die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten ausgestellt?
Die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten kann in unterschiedlichen Formen ausgestellt werden. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber ein spezielles Formular bereitstellt, das ausgefüllt werden muss. Alternativ kann die Bescheinigung auch in Form eines Schreibens oder einer E-Mail erfolgen, solange alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
Frage 9: Gibt es eine Frist zur Einreichung der Bescheinigung bei der Steuererklärung?
Ja, die Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten sollte in der Regel zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um die Telefonkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen zu können. Eine genaue Angabe zur Frist kann beim Finanzamt erfragt werden.
Frage 10: Sind alle beruflichen Telefonate automatisch absetzbar?
Nein, nicht alle beruflichen Telefonate sind automatisch als Werbungskosten absetzbar. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine berufliche Veranlassung und die Tatsache, dass keine alternativen Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Es empfiehlt sich, vor der Geltendmachung der Telefonkosten rechtlichen Rat einzuholen oder beim Finanzamt nachzufragen.
Das waren die 10 häufig gestellten Fragen zur Bescheinigung Arbeitgeber Telefonkosten. Sollten noch weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder das örtliche Finanzamt.