Bescheinigung Elternzeit – Vorlage



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Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], bestätige hiermit, dass ich mir gemäß § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht auf Elternzeit nehme. Ich beantrage die Elternzeit für mein Kind, [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], in der Zeit vom [Startdatum] bis zum [Enddatum].

Ich bin/wir sind Arbeitnehmer/in bei [Firmenname] und möchte/n hiermit Folgendes bestätigen:

  1. Ich erfülle die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit gemäß § 16 BEEG.
  2. Ich habe meinen Arbeitgeber, [Firmenname], rechtzeitig über meine Absicht informiert, Elternzeit zu nehmen.
  3. Ich nehme Elternzeit in folgendem Zeitraum: [Startdatum] bis [Enddatum]. In dieser Zeit ruht mein/ihr Arbeitsverhältnis.
  4. Ich werde während der Elternzeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
  5. Ich habe die Elternzeit rechtzeitig vor Meinei/mehrere Arbeitgeber/n, [Firmenname], schriftlich mitgeteilt.
  6. Mein/Ihr Arbeitsvertrag bleibt während der Elternzeit bestehen.
  7. Ich werde mich rechtzeitig vor dem Ende der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber über meine Rückkehr in den Betrieb bzw. meine beabsichtigte Teilzeitbeschäftigung informieren.
  8. Im Falle von Änderungen bezüglich meines/mehrerer Arbeitgeber/s während der Elternzeit werde ich diese ebenfalls rechtzeitig bekanntgeben.

Ich/wir bin/sind mir/uns im Klaren darüber, dass eine Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 BEEG nur unter besonderen Voraussetzungen möglich ist.

Ich/wir habe(n) die genannten Bedingungen gelesen, verstanden und erkläre(n) hiermit meine/unsere Zustimmung.

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Diese Bescheinigung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen und ist gültig ab dem [Datum].

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift Arbeitnehmer/in: ________________________

Unterschrift Arbeitgeber/in: ________________________

________________________

[Vor- und Nachname] [Position im Unternehmen] [Firmenname]

Frage 1: Was ist eine Bescheinigung Elternzeit?

Die Bescheinigung Elternzeit ist ein offizielles Dokument, das die Aufnahme von Elternzeit dokumentiert. Es wird vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber ausgestellt. Die Bescheinigung enthält Informationen über den Zeitraum der Elternzeit und den Umfang der reduzierten Arbeitszeit.

Frage 2: Wer hat Anspruch auf eine Bescheinigung Elternzeit?

Alle Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen möchten, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Bescheinigung Elternzeit. Dies gilt sowohl für Väter als auch für Mütter. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.

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Frage 3: Wie beantrage ich eine Bescheinigung Elternzeit?

Um eine Bescheinigung Elternzeit zu beantragen, muss der Arbeitnehmer einen formellen Antrag an den Arbeitgeber stellen. In diesem Antrag sollten der gewünschte Zeitraum und der Umfang der reduzierten Arbeitszeit angegeben werden. Der Arbeitgeber prüft den Antrag und stellt dann die Bescheinigung aus.

Frage 4: Muss die Bescheinigung Elternzeit vom Arbeitgeber ausgestellt werden?

Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Bescheinigung Elternzeit auszustellen, sofern der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt. Der Arbeitgeber darf die Ausstellung der Bescheinigung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern.

Frage 5: Kann ich die Bescheinigung Elternzeit vor der Geburt meines Kindes beantragen?

Ja, es ist möglich, die Bescheinigung Elternzeit vor der Geburt des Kindes zu beantragen. In diesem Fall sollte der voraussichtliche Geburtstermin angegeben werden. Der genaue Zeitraum der Elternzeit kann dann nach der Geburt festgelegt werden.

Frage 6: Wie lange im Voraus muss ich die Bescheinigung Elternzeit beantragen?

Es gibt keine feste Frist, innerhalb derer die Bescheinigung Elternzeit beantragt werden muss. Allerdings empfiehlt es sich, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um dem Arbeitgeber genügend Zeit für die Planung und Organisation zu geben. Eine Vorlaufzeit von drei bis sechs Monaten ist empfehlenswert.

Frage 7: Kann die Bescheinigung Elternzeit nachträglich geändert werden?

Ja, die Bescheinigung Elternzeit kann nachträglich geändert werden. Wenn sich die Pläne des Arbeitnehmers ändern oder unvorhergesehene Umstände eintreten, kann eine Änderung des Zeitraums oder des Umfangs der Elternzeit beantragt werden. Der Arbeitgeber muss dem Antrag zustimmen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

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Frage 8: Muss der Arbeitgeber die Bescheinigung Elternzeit akzeptieren?

Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung Elternzeit zu akzeptieren, sofern der Arbeitnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Arbeitgeber darf die Elternzeit nicht ablehnen oder den Zeitraum oder Umfang der Elternzeit eigenmächtig ändern.

Frage 9: Kann ich während der Elternzeit eine andere Tätigkeit ausüben?

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Der Arbeitnehmer darf also keine andere Tätigkeit ausüben, für die er eine Vergütung erhält. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer geringfügigen Beschäftigung oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.

Frage 10: Was passiert am Ende der Elternzeit mit der Bescheinigung Elternzeit?

Am Ende der Elternzeit sollte der Arbeitnehmer die Bescheinigung Elternzeit dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber benötigt diese Informationen für die Planung der Rückkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb. Nach Vorlage der Bescheinigung endet offiziell die Elternzeit und der Arbeitnehmer kehrt zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurück.

Autor: [Ihr Name]