Öffnen – Bescheinigung Masernimpfung

Vorlage und Muster für Bescheinigung Masernimpfung – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF und WORD Datei und Online


Impfaufklärung gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz:

Personenbezogene Daten:

Der Unterzeichnete, [Name des Impflings], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], bestätigt hiermit, dass er/sie gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz über die impfmedizinische Aufklärung zum Impfschutz gegen Masern informiert wurde.

Impfung:

Es wird bestätigt, dass [Name des Impflings] am [Datum] die Masernimpfung erhalten hat. Die Impfung erfolgte gemäß den in Deutschland geltenden Impfempfehlungen.

Impfstoff:

Die Masernimpfung wurde durchgeführt unter Verwendung des zugelassenen und empfohlenen Impfstoffs gegen Masern.

Impfausweis:

Der Unterzeichnete stellt fest, dass der Impfausweis von [Name des Impflings] ordnungsgemäß geführt wird und die Durchführung der Masernimpfung darin vermerkt ist.

Rechtliche Hinweise:

Der Unterzeichnete erklärt ausdrücklich, dass er/sie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Masernimpfung aufgeklärt wurde und diese verstanden hat. Er/Sie ist sich bewusst, dass die Entscheidung zur Impfung freiwillig und auf eigene Verantwortung getroffen wurde.

Haftungsausschluss:

Der Unterzeichnete entbindet hiermit alle beteiligten Ärzte und medizinischen Fachkräfte von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Masernimpfung.

Datenschutz:

Der Unterzeichnete willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Dokumentation und Überwachung von Impfungen gegen Masern unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze gespeichert werden.

Unterschrift:

Der Unterzeichnete bestätigt die Richtigkeit der Angaben und setzt seine Unterschrift.

______________________

[Name des Impflings]

______________________

[Datum der Unterschrift]

 

Vorlage und Muster für Bescheinigung Masernimpfung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Frage 1: Wofür benötige ich eine Bescheinigung über die Masernimpfung?

Die Bescheinigung über die Masernimpfung wird in verschiedenen Lebenssituationen benötigt. Zum Beispiel kann sie für den Besuch von Schulen, Kindergärten, Universitäten oder auch für den beruflichen Bereich erforderlich sein. Die Bescheinigung dient dazu, dass man nachweisen kann, dass man gegen Masern immunisiert ist und somit keine Gefahr für andere Personen darstellt.

Frage 2: Wie lange ist eine Bescheinigung über die Masernimpfung gültig?

Die Gültigkeit der Bescheinigung über die Masernimpfung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell ist die Impfung lebenslang wirksam, jedoch können in manchen Fällen Auffrischungsimpfungen notwendig sein, um einen ausreichenden Schutz aufrechtzuerhalten. Es ist daher ratsam, regelmäßig Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten, um sicherzustellen, dass die Impfung noch gültig ist.

Frage 3: Wo kann ich eine Bescheinigung über die Masernimpfung erhalten?

Die Bescheinigung über die Masernimpfung kann beim Hausarzt oder beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhalten werden. Alternativ kann auch das Gesundheitsamt Auskunft über den Impfstatus geben und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Frage 4: Welche Informationen enthält eine Bescheinigung über die Masernimpfung?

Eine Bescheinigung über die Masernimpfung enthält in der Regel folgende Informationen:

– Name des Geimpften – Geburtsdatum – Art der Impfung (z.B. MMR-Impfung) – Datum der Impfung – Unterschrift des Arztes/der Ärztin

Es kann auch weitere Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Impfstoff, die Seriennummer oder eventuelle Nebenwirkungen.

Frage 5: Kann ich eine Bescheinigung über die Masernimpfung verlieren?

Ja, es besteht die Möglichkeit, dass man eine Bescheinigung über die Masernimpfung verlieren kann. Es wird empfohlen, eine Kopie der Bescheinigung zu erstellen und sicher aufzubewahren. Im Falle eines Verlusts kann man dann auf die Kopie zurückgreifen oder eine neue Bescheinigung beim Arzt anfordern.

Frage 6: Was passiert, wenn ich keine Bescheinigung über die Masernimpfung vorweisen kann?

Wenn man keine Bescheinigung über die Masernimpfung vorweisen kann, besteht die Gefahr, dass man von bestimmten Einrichtungen oder Veranstaltungen ausgeschlossen wird. Zum Beispiel kann der Zugang zu Schulen, Kindergärten oder Universitäten verwehrt werden. Es ist daher wichtig, rechtzeitig eine Bescheinigung zu erhalten, um solche Probleme zu vermeiden.

Frage 7: Kann man die Masernimpfung nachträglich bescheinigen lassen?

Ja, es ist möglich, die Masernimpfung auch nachträglich bescheinigen zu lassen. Hierfür sollte man sich an den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden und um eine entsprechende Bescheinigung bitten. Es ist jedoch ratsam, die Impfung zeitnah nachzuholen, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Frage 8: Kann man eine Bescheinigung über die Masernimpfung fälschen?

Das Fälschen einer Bescheinigung über die Masernimpfung ist strafbar und wird rechtlich verfolgt. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung nur von einem autorisierten Arzt oder einer autorisierten Ärztin ausgestellt wird. Wenn man Zweifel an der Echtheit einer Bescheinigung hat, kann man beim Arzt oder beim Gesundheitsamt nachfragen.

Frage 9: Sind Kosten mit der Ausstellung einer Bescheinigung über die Masernimpfung verbunden?

Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Masernimpfung können je nach Arzt oder Gesundheitsamt variieren. In einigen Fällen können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die Bescheinigung aus medizinischer Notwendigkeit ausgestellt wird. Es empfiehlt sich, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden.

Frage 10: Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Masernimpfung?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zur Masernimpfung. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Gründe, bei denen eine Impfung nicht möglich oder ratsam ist. Auch können religiöse oder ethische Gründe eine Rolle spielen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine medizinische Beratung darstellen und im Zweifelsfall immer ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden sollte.