Muster und Vorlage für Bescheinigung Telefonkosten Finanzamt – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD PDF Datei und Online
Abschnitt 1 – Einleitung
Ich, [Vor- und Nachname], wohnhaft in [Adresse], erkläre hiermit, dass ich im Jahr [Jahr] beruflich bedingte Telefongespräche geführt habe.
Abschnitt 2 – Beschreibung der Telefonkosten
Die Telefonkosten setzen sich aus den folgenden Ausgaben zusammen:
- Gespräche vom Festnetz zu Dienstleistern und Kunden: [Betrag]
- Gespräche vom Mobiltelefon zu Dienstleistern und Kunden: [Betrag]
- Sonstige berufsbezogene Telefonkosten: [Betrag]
Abschnitt 3 – Angabe der Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für beruflich bedingte Telefongespräche belaufen sich auf [Betrag].
Abschnitt 4 – Rechtliche Bestimmungen
Klausel 1: Die vorliegende Bescheinigung dient ausschließlich dem Zweck, die berufsbedingten Telefonkosten gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Klausel 2: Ich versichere hiermit, dass die angegebenen Telefonkosten tatsächlich beruflich bedingt sind und keine private Nutzung enthalten.
Klausel 3: Ich bin mir bewusst, dass unwahre Angaben zur Folge haben können, dass ich rechtlich belangt und zur Rückzahlung der Steuervergünstigungen verpflichtet werde.
Klausel 4: Für den Fall einer steuerlichen Überprüfung bin ich bereit, alle relevanten Nachweise und Belege vorzulegen.
Abschnitt 5 – Unterschrift
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
Vorlage und Muster für Bescheinigung Telefonkosten Finanzamt zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
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Frage 1: Warum sollte ich Telefonkosten beim Finanzamt bescheinigen?
Antwort: Das Finanzamt erlaubt es Ihnen, bestimmte geschäftliche Telefonkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu reduzieren und somit Ihre Steuerlast zu verringern.
Frage 2: Welche Telefonkosten können bescheinigt werden?
Antwort: Sie können die Telefonkosten bescheinigen, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke entstehen. Dazu gehören Anrufe zu Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie berufsbezogene Gespräche.
Frage 3: Wie kann ich meine Telefonkosten bescheinigen?
Antwort: Um Ihre Telefonkosten zu bescheinigen, sollten Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer geschäftlichen Telefonrechnungen erstellen. Diese Aufstellung sollte die genauen Beträge, Datumsangaben und den geschäftlichen Bezug der Anrufe enthalten. Diese Informationen sollten in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
Frage 4: Gibt es Höchstgrenzen für die Bescheinigung von Telefonkosten?
Antwort: Nein, grundsätzlich gibt es keine festgelegten Höchstgrenzen für die Bescheinigung von Telefonkosten. Sie können alle Telefonkosten bescheinigen, die ausschließlich geschäftlichen Zwecken dienen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle Geschäftsanrufe nachweisen können.
Frage 5: Wie kann ich meine geschäftlichen Anrufe nachweisen?
Antwort: Um Ihre geschäftlichen Anrufe nachzuweisen, ist es ratsam, eine genaue Aufzeichnung Ihrer Telefonaktivitäten zu führen. Sie können beispielsweise ein Telefonprotokoll verwenden, in dem Sie den Anrufzeitpunkt, den Gesprächspartner und den geschäftlichen Zweck des Anrufs festhalten.
Frage 6: Welche Unterlagen sollte ich für die Bescheinigung meiner Telefonkosten aufbewahren?
Antwort: Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Telefonrechnungen, Kontoauszüge und das oben genannte Telefonprotokoll aufzubewahren. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für Ihre geschäftlichen Anrufe und können bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden.
Frage 7: Können unterschiedliche Arten von Telefondiensten bescheinigt werden?
Antwort: Ja, Sie können verschiedene Arten von Telefondiensten bescheinigen, solange diese ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören Festnetzanschlüsse, Mobilfunkverträge und Internet-Telefondienste.
Frage 8: Kann ich auch Telefonkosten bescheinigen, wenn ich von zu Hause aus arbeite?
Antwort: Ja, auch wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie bestimmte Telefonkosten bescheinigen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Anrufe ausschließlich geschäftlichen Zwecken dienen und nicht privat veranlasst sind. Es können prozentuale Berechnungen vorgenommen werden, um den geschäftlichen Anteil der Telefonkosten zu ermitteln.
Frage 9: Kann ich Telefonkosten bescheinigen, wenn ich ein Mobiltelefon geschäftlich und privat nutze?
Antwort: Ja, Sie können Telefonkosten bescheinigen, wenn Sie Ihr Mobiltelefon sowohl geschäftlich als auch privat nutzen. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, den geschäftlichen Anteil der Nutzung zu berechnen und nur diesen in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Frage 10: Gibt es Besonderheiten bei der Bescheinigung von Telefonkosten für Selbstständige und Freiberufler?
Antwort: Ja, Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel etwas weiterreichende Möglichkeiten, Telefonkosten zu bescheinigen. Sie können beispielsweise auch die Kosten für ein separates Telefon oder eine separate Telefonleitung in ihren Geschäftsräumen bescheinigen, sofern diese ausschließlich geschäftlichen Zwecken dienen.