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Hiermit bestätige ich, [Vor- und Nachname], dass ich Leistungen beziehe, die mich nach den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD ZDF verpflichten.
1. Leistungsbezug
Ich beziehe folgende Leistungen, die mich gemäß §X des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum Zahlungspflichtigen beim Beitragsservice von ARD ZDF machen:
[HIER AUFLISTEN, WELCHE LEISTUNGEN BEZOGEN WERDEN]2. Nachweis über den Leistungsbezug
Als Nachweis über meinen Leistungsbezug lege ich folgende Unterlagen vor:
[HIER AUFLISTEN, WELCHE UNTERLAGEN VORGELEGT WERDEN]3. Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Übermittlung dieser Bescheinigung ist:
[VOLLE NAME UND ADRESSE DER ZUSTÄNDIGEN STELLE]4. Gültigkeitsdauer und Nachweispflicht
Diese Bescheinigung über den Leistungsbezug gilt ab dem Datum der Ausstellung und bleibt gültig für den Zeitraum von [ANGABE DES GÜLTIGKEITSZEITRAUMS] Jahren.
Ich verpflichte mich dazu, dem Beitragsservice von ARD ZDF unverzüglich mitzuteilen, falls sich mein Leistungsbezug ändert oder endet. Sollte der Leistungsbezug enden, erlischt meine beitragsrechtliche Befreiungspflicht ab dem Datum des Endes des Leistungsbezugs.
5. Datenschutz
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die in dieser Bescheinigung enthaltenen Daten zur Überprüfung meines Leistungsbezugs an den Beitragsservice von ARD ZDF übermittelt werden dürfen.
6. Rechtliche Hinweise
Die Angaben in dieser Bescheinigung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
7. Schlussbestimmungen
Ort: [ORT DER AUSSTELLUNG]
Datum: [DATUM DER AUSSTELLUNG]
Unterschrift: [UNTERSCHRIFT]
Name: [VOR- UND NACHNAME]
Frage 1: Was ist die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF?
Die Bescheinigung über Leistungsbezug ist ein Dokument, das nachweist, dass Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten und daher von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Der Beitragsservice von ARD ZDF benötigt diese Bescheinigung, um Ihren Rundfunkbeitrag zu regulieren.
Frage 2: Welche Sozialleistungen berechtigen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht?
Um von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden, müssen Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren.
Frage 3: Wie beantrage ich die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF?
Um die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise für den Bezug von Sozialleistungen einreichen. In der Regel können Sie den Antrag online auf der Website des Beitragsservice stellen oder ihn postalisch einreichen.
Frage 4: Wie lange ist die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF gültig?
Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF ist in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr gültig. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie eine aktualisierte Bescheinigung einreichen, um weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu sein.
Frage 5: Was passiert, wenn ich meine Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF nicht rechtzeitig aktualisiere?
Wenn Sie Ihre Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF nicht rechtzeitig aktualisieren, können Sie Ihre Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht verlieren. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den regulären Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Frage 6: Kann ich die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF auch rückwirkend beantragen?
Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF kann in der Regel nicht rückwirkend beantragt werden. Sie müssen die Bescheinigung rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Befreiung beantragen, um lückenlose Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sicherzustellen.
Frage 7: Was passiert, wenn sich meine persönliche oder finanzielle Situation ändert?
Wenn sich Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändert und Sie nun nicht mehr berechtigt sind, Leistungen zu empfangen, die Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreien, müssen Sie dies dem Beitragsservice von ARD ZDF umgehend mitteilen. Sie werden dann dazu aufgefordert, den regulären Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Frage 8: Wie erhalte ich die aktualisierte Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF?
Um die aktualisierte Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF zu erhalten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise Ihrer aktuellen Situation einreichen. Dies kann online oder postalisch erfolgen, je nach den Vorgaben des Beitragsservice.
Frage 9: Gilt die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF nur für mich oder auch für meine Mitbewohner?
Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF gilt in der Regel nur für die Person, für die sie ausgestellt wurde. Falls Sie zusammen mit Mitbewohnern in einer Wohnung leben, müssen diese ihre eigene Bescheinigung einreichen, sofern sie ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten.
Frage 10: Was passiert, wenn ich eine falsche Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF einreiche?
Wenn Sie eine falsche Bescheinigung über Leistungsbezug zur bei dem Beitragsservice von ARD ZDF einreichen, machen Sie sich eventuell strafbar und müssen mit Konsequenzen rechnen. Es ist wichtig, nur korrekte und aktuelle Nachweise einzureichen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.