Muster und Vorlage für Bescheinigung Übungsleiterpauschale – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF WORD Datei und Online
Bescheinigung für die Gewährung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG
Die Übungsleitertätigkeit erfolgte bei [Name der Organisation/Verein], mit der die/der Übungsleiter/in einen Vertrag geschlossen hat. Die Tätigkeit umfasste die Durchführung von [Art der Tätigkeit, z.B. Sporttraining, kulturelle Veranstaltungen usw.] für Kinder/Jugendliche/Erwachsene.
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG setzt folgende Voraussetzungen voraus:
1. Aufgaben und Tätigkeiten:
Der/die Übungsleiter/in übt eine nebenberufliche Tätigkeit aus, die auf Grund ihrer Art und ihres Umfangs als Einkunftserzielung anzusehen ist. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen auf einem bestimmten Fachgebiet.
2. Persönliche Eignung:
Der/die Übungsleiter/in verfügt über die erforderliche Fachkompetenz und persönliche Eignung, um die Tätigkeit auszuüben.
3. Vergütung:
Die Vergütung des/der Übungsleiter/in erfolgt in Form einer angemessenen Aufwandsentschädigung.
4. Einkunftshöhe:
Die Übungsleiterpauschale ist auf den Höchstbetrag nach § 3 Nr. 26a EStG begrenzt. Im vorliegenden Fall beträgt die Jahresvergütung [Betrag].
5. Erklärung:
Ich, [Vor- und Nachname des Verantwortlichen], als vertretungsberechtigter Vertreter von [Name der Organisation/Verein], bestätige hiermit, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname des Übungsleiters/der Übungsleiterin] die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und die Vergütung innerhalb der geltenden steuerlichen Grenzen liegt.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Datum: [Datum der Ausstellung]
[Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Vertreters]
[Funktion innerhalb der Organisation/Verein]
Muster und Vorlage für Bescheinigung Übungsleiterpauschale zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
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Frage 1: Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer tätig sind. Sie ermöglicht es diesen Personen, einen Teil ihrer Einnahmen steuerfrei zu behalten.
Frage 2: Wer kann die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
Die Übungsleiterpauschale kann von Personen in Anspruch genommen werden, die eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer ausüben. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit in einem Verein, einer Schule oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung stattfindet.
Frage 3: Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale beträgt aktuell 2.400 Euro pro Jahr. Diese Summe kann steuerfrei behalten werden. Einnahmen, die über diese Grenze hinausgehen, müssen versteuert werden.
Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Übungsleiterpauschale nutzen zu können?
Um die Übungsleiterpauschale nutzen zu können, muss die Tätigkeit im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeübt werden. Zudem muss eine bestimmte Mindeststundenzahl pro Woche nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzungen können je nach Finanzamt variieren.
Frage 5: Wie erfolgt die Beantragung der Übungsleiterpauschale?
Die Beantragung der Übungsleiterpauschale erfolgt über die jährliche Einkommensteuererklärung. In der Anlage „EÜR“ können die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Übungsleiter angegeben werden. Zudem muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der gemeinnützigen Einrichtung vorgelegt werden.
Frage 6: Welche Ausgaben können von der Übungsleiterpauschale abgezogen werden?
Von der Übungsleiterpauschale können bestimmte Ausgaben abgezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Materialkosten oder Kosten für Weiterbildungen. Es ist wichtig, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und Belege aufzubewahren.
Frage 7: Wie werden die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit versteuert?
Die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit können entweder über die Übungsleiterpauschale steuerfrei behalten werden, wenn sie den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten, oder sie müssen in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit angegeben werden.
Frage 8: Was ist der Unterschied zwischen der Übungsleiterpauschale und dem Ehrenamtspauschbetrag?
Der Ehrenamtspauschbetrag und die Übungsleiterpauschale sind zwei unterschiedliche steuerliche Vergünstigungen. Während die Übungsleiterpauschale für bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich genutzt werden kann, ermöglicht der Ehrenamtspauschbetrag eine pauschale Steuerbefreiung von Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Höhe.
Frage 9: Kann die Übungsleiterpauschale mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombiniert werden?
Ja, die Übungsleiterpauschale kann in der Regel mit anderen steuerlichen Vergünstigungen wie zum Beispiel dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder der Entfernungspauschale kombiniert werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen des Steuerrechts zu beachten und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten.
Frage 10: Gibt es eine Altersgrenze für die Nutzung der Übungsleiterpauschale?
Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Nutzung der Übungsleiterpauschale. Personen jeden Alters können die Vergünstigung in Anspruch nehmen, solange sie die Voraussetzungen erfüllen und eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer ausüben.