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Ich, [Vor- und Nachname des Steuerpflichtigen], (im Folgenden als „Steuerpflichtiger“ bezeichnet), bestätige hiermit, dass ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit Verpflegungsmehraufwand geltend mache. Diese Bescheinigung dient zur Erfüllung der steuerlichen Anforderungen gemäß §§ 4 Abs. 5, 9 Abs. 4a, und 82 EStG.
1. Angaben zur beruflichen Tätigkeit:
a) Name des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers]
b) Anschrift des Arbeitgebers: [Anschrift des Arbeitgebers]
c) Tätigkeit des Steuerpflichtigen: [Beschreibung der beruflichen Tätigkeit]
d) Angaben zur Reise: [Zeitraum und Ort der Dienstreise]
2. Angaben zur Verpflegung:
a) Der Steuerpflichtige hat an folgenden Tagen Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht:
[Datum 1]: [Betrag für Verpflegungsmehraufwand]
[Datum 2]: [Betrag für Verpflegungsmehraufwand]
[weitere Daten und Beträge]
b) Der Verpflegungsmehraufwand wurde gemäß den gesetzlichen Pauschalen des Bundesfinanzministeriums ermittelt.
3. Unterzeichnung:
a) Der Steuerpflichtige versichert hiermit, dass die Angaben in dieser Bescheinigung wahrheitsgemäß und vollständig sind.
b) Der Steuerpflichtige bestätigt, dass er die für die Geltendmachung des Verpflegungsmehraufwands relevanten steuerlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) kennt und beachtet hat.
c) Der Steuerpflichtige erteilt dem Finanzamt die Zustimmung, diese Bescheinigung im Rahmen der steuerlichen Überprüfung der Verpflegungsmehraufwandsaufwendungen zu verwenden.
4. Steuerliche Bedingungen und Bestimmungen:
a) Der Verpflegungsmehraufwand kann nur geltend gemacht werden, wenn die Reise beruflich bedingt ist und eine Abwesenheit von mindestens acht Stunden vorliegt. Es muss eine Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung erfolgen.
Gesetzliche Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand:
– Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt der Verpflegungsmehraufwand [Betrag] Euro pro Tag.
– Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beträgt der Verpflegungsmehraufwand [Betrag] Euro pro Tag.
b) Der Verpflegungsmehraufwand kann nur für die tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht werden. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, Belege über die Verpflegungsaufwendungen aufzubewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.
5. Schlussbestimmungen:
a) Diese Bescheinigung unterliegt dem deutschen Recht.
b) Sollten Teile dieser Bescheinigung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile hiervon unberührt.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift des Steuerpflichtigen]
Frage 1: Was ist eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand?
Eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand ist ein Dokument, das von einem Arbeitgeber oder einer anderen Organisation ausgestellt wird, um die Ausgaben für Verpflegung während einer Dienstreise zu bestätigen.
Frage 2: Wer benötigt eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand?
Arbeitnehmer, die auf Dienstreise gehen und während dieser Reise Verpflegungskosten haben, benötigen in der Regel eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand. Dies kann zum Beispiel Pendler betreffen, die für längere Zeiträume außerhalb ihres Arbeitsorts eingesetzt werden.
Frage 3: Was sollte in einer Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand enthalten sein?
Eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand sollte den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers, den Zeitraum der Dienstreise, den Zweck der Reise sowie die Höhe des Verpflegungsmehraufwands angeben. Außerdem sollte die Bescheinigung vom Arbeitgeber oder einer autorisierten Person unterzeichnet werden.
Frage 4: Gibt es eine maximale Höhe des Verpflegungsmehraufwands?
Ja, es gibt für jede Stadt oder Region in Deutschland eine festgelegte Höhe des Verpflegungsmehraufwands. Diese Höhe wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem jeweiligen Wohnort des Arbeitnehmers.
Frage 5: Welche Belege werden zur Beantragung einer Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand benötigt?
Zur Beantragung einer Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand werden in der Regel Belege wie Restaurant- oder Hotelrechnungen benötigt, um die tatsächlichen Ausgaben für Verpflegung während der Dienstreise nachzuweisen.
Frage 6: Muss ich eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt einreichen?
Nein, in der Regel muss eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand nicht beim Finanzamt eingereicht werden. Arbeitnehmer sollten die Bescheinigung jedoch für ihre eigenen Aufzeichnungen aufbewahren, falls das Finanzamt später Nachweise verlangt.
Frage 7: Was passiert, wenn ich keine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand habe?
Wenn Sie keine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand haben, können Sie möglicherweise die Verpflegungspauschale nicht steuerlich geltend machen. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber oder einer autorisierten Person zu erhalten.
Frage 8: Wie lange sollte ich meine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand aufbewahren?
Es wird empfohlen, Bescheinigungen Verpflegungsmehraufwand mindestens für einen Zeitraum von sechs Jahren aufzubewahren. Dies ist erforderlich, falls das Finanzamt später Nachweise verlangt.
Frage 9: Wie beantrage ich eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand?
Um eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand zu beantragen, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung wenden. Sie werden Ihnen die erforderlichen Formulare zur Verfügung stellen und Ihnen bei der Beantragung unterstützen.
Frage 10: Kann ich den Verpflegungsmehraufwand auch während einer Auslandsreise geltend machen?
Ja, auch während einer Auslandsreise können Sie den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Hier gelten jedoch gesonderte Regelungen, abhängig vom Reiseland und der Dauer des Aufenthalts. Es ist ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Bestimmungen zu informieren.