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Hiermit bestätige ich, [Name des Steuerpflichtigen], dass ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen gemäß § 9 Abs. 4a EStG geltend mache. Die folgenden Angaben entsprechen den tatsächlich angefallenen Kosten und stehen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen:
1. Angaben zum Steuerpflichtigen
Vorname: [Vorname]
Nachname: [Nachname]
Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Steuernummer: [Steuernummer]
2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Arbeitgeber: [Name des Arbeitgebers]
Adresse des Arbeitgebers: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Zeitraum der Tätigkeit: [Startdatum] bis [Enddatum]
3. Angaben zu den Verpflegungsmehraufwendungen
Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt für folgende Tage:
Datum | Ort | Art der Tätigkeit | Verpflegungspauschale |
---|---|---|---|
[Datum] | [Ort] | [Art der Tätigkeit] | [Verpflegungspauschale] |
4. Gesamtbetrag der Verpflegungsmehraufwendungen
Die Summe der Verpflegungsmehraufwendungen beträgt [Gesamtbetrag] EUR.
5. Belege
Die entsprechenden Belege für die Verpflegungskosten sind als Anlage beigefügt und stehen dem Finanzamt auf Verlangen zur Verfügung.
6. Rechtliche Hinweise
Ich versichere, dass die vorliegende Bescheinigung den tatsächlichen Umständen entspricht und die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Verpflegungsmehraufwendungen eingehalten wurden.
Ich bin mir bewusst, dass unwahre Angaben oder das Vorlegen von gefälschten Belegen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Ich willige ein, dass das Finanzamt die vorliegende Bescheinigung und die dazugehörigen Unterlagen im Rahmen der steuerlichen Prüfung verwenden und gegebenenfalls an andere Finanzbehörden oder Ämter weitergeben darf.
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
Unterschrift: [Unterschrift des Steuerpflichtigen]
7. Bestätigung des Arbeitgebers
Ich bestätige hiermit, dass die vorliegenden Angaben des Steuerpflichtigen zu den Verpflegungsmehraufwendungen mit den mir vorliegenden Informationen übereinstimmen.
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
Unterschrift: [Unterschrift des Arbeitgebers]
Frage 1: Was ist eine Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung?
Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung ist ein Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und die tatsächlichen Kosten für Verpflegungsaufwendungen während einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit nachweist. Sie dient als Nachweis für das Finanzamt, um eine steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Kosten zu ermöglichen.
Frage 2: Welche Informationen müssen in der Bescheinigung enthalten sein?
Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung muss bestimmte Informationen enthalten, darunter: den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers, den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers, den Zeitraum der Dienstreise oder Auswärtstätigkeit, die täglichen Verpflegungsmehraufwendungen sowie eine Unterschrift des Arbeitgebers.
Frage 3: Wer ist berechtigt, eine Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung auszustellen?
Nur der Arbeitgeber ist berechtigt, eine Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung auszustellen. Dabei ist er verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung während der Dienstreise oder Auswärtstätigkeit korrekt zu erfassen und in der Bescheinigung anzugeben.
Frage 4: Wann kann eine Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung beantragt werden?
Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung kann beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Dienstreise oder Auswärtstätigkeit durchführt und dadurch tatsächliche Verpflegungskosten entstehen. Dabei sollten die einzelnen Reisetage und die entsprechenden Verpflegungspauschalen berücksichtigt werden.
Frage 5: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich absetzen zu können?
Um die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine beruflich bedingte Dienstreise oder Auswärtstätigkeit handeln, die mehr als acht Stunden dauert, der Aufenthalt außerhalb des Wohnorts muss erforderlich sein und es dürfen keine Verpflegungsmöglichkeiten selbst bereitgestellt werden.
Frage 6: Wie werden die Verpflegungsmehraufwendungen berechnet?
Die Verpflegungsmehraufwendungen werden auf Grundlage der aktuellen Pauschbeträge des Bundesfinanzministeriums berechnet. Dabei sind die pauschalen Beträge je nach Abwesenheitsdauer gestaffelt und für Inland- und Auslandsreisen unterschiedlich.
Frage 7: Gibt es bestimmte Obergrenzen bei den Verpflegungsmehraufwendungen?
Ja, es gibt bestimmte Obergrenzen bei den Verpflegungsmehraufwendungen. Diese Obergrenzen sind in den pauschalen Beträgen des Bundesfinanzministeriums festgelegt und dürfen nicht überschritten werden, um eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten zu erreichen.
Frage 8: Wie werden die Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung angegeben?
Die Verpflegungsmehraufwendungen werden in der Anlage N der Steuererklärung angegeben. Dabei sollten die entsprechenden Beträge und der Zeitraum der Dienstreise oder Auswärtstätigkeit korrekt angegeben werden. Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung sollte als Nachweis beigefügt werden.
Frage 9: Gibt es Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsreisen?
Ja, es gibt Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsreisen. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind je nach Reiseland unterschiedlich und sollten entsprechend angepasst werden. Zudem können bei Auslandsreisen weitere Kosten, wie z.B. Übernachtungskosten, absetzbar sein.
Frage 10: Welche Fristen gelten für die Einreichung der Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung?
Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung sollte zeitnah nach Beendigung der Dienstreise oder Auswärtstätigkeit beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei gelten die allgemeinen Fristen für die Abgabe der Steuererklärung, in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres.
Die Bescheinigung zur Verpflegungsmehraufwendung ist somit ein wichtiger Beleg, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der entstandenen Kosten für Verpflegung während einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit zu erreichen. Durch eine korrekte Ausstellung und Einreichung dieser Bescheinigung können Steuerzahler somit finanzielle Vorteile erzielen.