WORD
PDF und WORD-Datei |
⭐⭐⭐⭐ 4,37 : 3400 |
ÖFFNEN – Muster |
Vordruck
Formular
Ausdrucken
Ausfüllen
Freistellungsbescheinigung laut § 48b EStG
Angaben zum Steuerpflichtigen:
Name: [Vor- und Nachname]
Steuer-Identifikationsnummer: [Steuer-ID]
Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Angaben zum Finanzamt:
Name des Finanzamtes: [Finanzamt]
Steuernummer: [Steuernummer]
Adresse des Finanzamtes: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Bezeichnung der bescheinigten Tätigkeit:
[Beschreibung der Tätigkeit]Zeitraum der Tätigkeit:
[Startzeitpunkt] bis [Endzeitpunkt]Freistellungsbescheinigung
Hiermit bestätigt das Finanzamt [Name des Finanzamtes], dass der oben genannte Steuerpflichtige für die oben beschriebene Tätigkeit im Zeitraum [Startzeitpunkt] bis [Endzeitpunkt] von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22a UStG freigestellt ist. Die Freistellung erfolgt aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 48b EStG.
Umstände der Steuerbefreiung:
- Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen findet im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft statt.
- Die Tätigkeit dient unmittelbar der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Religionsgemeinschaft.
- Die Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
- Die steuerfreien Einnahmen werden ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet.
Wirkung der Freistellungsbescheinigung:
Die Freistellungsbescheinigung ist beim Leistungsempfänger vorzulegen, um die Befreiung von der Umsatzsteuer geltend machen zu können. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorzulegen.
Haftungsausschluss:
Das Finanzamt übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Freistellungsbescheinigung.
Gültigkeitsdauer:
Die Freistellungsbescheinigung gilt ab dem [Startzeitpunkt] bis zum [Endzeitpunkt].
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser Freistellungsbescheinigung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Freistellungsbescheinigung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift des Steuerpflichtigen]
Frage 1:
Was ist eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt?
Antwort:
Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt ist ein offizielles Dokument, das bescheinigt, dass eine Person oder Organisation von der Steuerpflicht befreit ist. Dies bedeutet, dass sie keine Steuern auf bestimmte Einnahmen zahlen müssen.
Frage 2:
Wer kann eine Freistellungsbescheinigung beantragen?
Antwort:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen können eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dies gilt auch für bestimmte religiöse, wissenschaftliche oder kulturelle Organisationen.
Frage 3:
Welche Vorteile bietet eine Freistellungsbescheinigung?
Antwort:
Der Hauptvorteil einer Freistellungsbescheinigung ist die Befreiung von Steuerzahlungen auf bestimmte Einnahmen. Dadurch können Organisationen mehr finanzielle Mittel für ihre gemeinnützigen oder wissenschaftlichen Zwecke einsetzen.
Frage 4:
Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?
Antwort:
Eine Freistellungsbescheinigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der im Bescheid des Finanzamts festgelegt ist. Dieser Zeitraum kann unterschiedlich sein, beträgt jedoch in der Regel mehrere Jahre.
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten?
Antwort:
Um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem, dass die Organisation gemeinnützig ist, keine Gewinne erzielt und ihre Einnahmen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Frage 6:
Wie beantragt man eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt?
Antwort:
Um eine Freistellungsbescheinigung zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. In diesem Antrag müssen alle relevanten Informationen zur Organisation sowie deren gemeinnützige Zwecke angegeben werden.
Frage 7:
Was passiert, wenn die Voraussetzungen für eine Freistellungsbescheinigung nicht mehr erfüllt sind?
Antwort:
Wenn die Voraussetzungen für eine Freistellungsbescheinigung nicht mehr erfüllt sind, kann das Finanzamt die Bescheinigung widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine gemeinnützige Organisation Gewinne erzielt oder ihre Einnahmen nicht ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat der Widerruf einer Freistellungsbescheinigung?
Antwort:
Der Widerruf einer Freistellungsbescheinigung kann erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben. Sie ist dann wieder steuerpflichtig und muss alle erforderlichen Steuerzahlungen leisten.
Frage 9:
Können selbstständige Unternehmer auch eine Freistellungsbescheinigung beantragen?
Antwort:
Nein, die Freistellungsbescheinigung ist in der Regel nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen möglich. Selbstständige Unternehmer müssen ihre Einnahmen regulär versteuern.
Frage 10:
Gibt es Besonderheiten bei der Beantragung einer Freistellungsbescheinigung für religiöse Organisationen?
Antwort:
Ja, religiöse Organisationen müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen auch bestimmte weitere Bedingungen erfüllen, um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten. Dazu kann beispielsweise gehören, dass die Organisation offiziell anerkannt und in einem bestimmten religiösen Kontext aktiv ist.
Abschließende Bemerkung:
Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung gemeinnütziger und wissenschaftlicher Organisationen. Sie ermöglicht diesen, ihre Einnahmen effektiv für ihre Zwecke einzusetzen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld gründlich über die Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren, um die Freistellungsbescheinigung erfolgreich beantragen und nutzen zu können.