Lohnsteuerbescheinigung Minijob – Vorlage



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Vorlage Lohnsteuerbescheinigung Minijob

Lohnsteuerbescheinigung für Minijob

Name des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers]

Name des Arbeitnehmers: [Name des Arbeitnehmers]

Adresse des Arbeitgebers: [Adresse des Arbeitgebers]

Adresse des Arbeitnehmers: [Adresse des Arbeitnehmers]

Sozialversicherungsausweisnummer: [Sozialversicherungsausweisnummer]

Steuernummer des Arbeitgebers: [Steuernummer des Arbeitgebers]

Steuerklasse des Arbeitnehmers: [Steuerklasse des Arbeitnehmers]

Krankenkasse des Arbeitnehmers: [Krankenkasse des Arbeitnehmers]

Minijob-Zentrale-Nummer: [Minijob-Zentrale-Nummer]

Ausstellungsdatum: [Ausstellungsdatum der Lohnsteuerbescheinigung]

Abrechnungszeitraum: [Abrechnungszeitraum]

Bruttolohn: [Betrag des Bruttolohns]

Abziehbarer Betrag für Werbungskosten: [Betrag der abziehbaren Werbungskosten]

Abziehbarer Betrag für Sonderausgaben: [Betrag der abziehbaren Sonderausgaben]

Abziehbarer Betrag für außergewöhnliche Belastungen: [Betrag der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen]

Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge: [Betrag der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge]

Krankenversicherungsbeiträge: [Betrag der Krankenversicherungsbeiträge]

Pflegeversicherungsbeiträge: [Betrag der Pflegeversicherungsbeiträge]

Arbeitslosenversicherungsbeiträge: [Betrag der Arbeitslosenversicherungsbeiträge]

Rentenversicherungsbeiträge: [Betrag der Rentenversicherungsbeiträge]

Steuerpflichtiger Betrag: [Steuerpflichtiger Betrag]

Auszahlungsbetrag: [Auszahlungsbetrag]

Lohnsteuer: [Lohnsteuerbetrag]

Kirchensteuer: [Kirchensteuerbetrag]

Solidaritätszuschlag: [Solidaritätszuschlagbetrag]

Gesamtsteuerabzug: [Gesamtbetrag des Steuerabzugs]

Nettolohn: [Nettolohn]

Auszahlungsdatum: [Auszahlungsdatum]

  Bescheinigung Steuerberater - Vorlage

Unterschrift des Arbeitgebers: ________________________

Unterschrift des Arbeitnehmers: ________________________


Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das von Arbeitgebern ausgestellt wird und alle relevanten Informationen über das Einkommen eines Arbeitnehmers sowie die darauf entfallenden Steuern und Abgaben enthält. Sie dient dazu, dem Finanzamt die Besteuerung des Einkommens zu ermöglichen. Auch Minijobber erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung.

Die Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber wird einmal jährlich ausgestellt und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sie wird in der Regel im Januar des Folgejahres an den Minijobber ausgehändigt.

Eine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Minijobbers
  • Steueridentifikationsnummer des Minijobbers
  • Auflistung der gezahlten Löhne und Bezüge
  • Auflistung der einbehaltenen Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • Angaben zur Rentenversicherungspflicht

Die Lohnsteuerbescheinigung hat sowohl für den Minijobber als auch für das Finanzamt eine hohe Bedeutung. Der Minijobber benötigt die Bescheinigung zur Erstellung seiner Steuererklärung, während das Finanzamt die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung nutzt, um das Einkommen zu versteuern und die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.

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Ja, als Minijobber haben Sie das Recht, eine Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Es ist wichtig, dass Sie die Bescheinigung aufbewahren, da Sie diese für Ihre Steuererklärung benötigen.

Als Minijobber sind Sie grundsätzlich von der Lohnsteuer befreit, solange Sie die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall werden keine Steuern von Ihrem Lohn einbehalten. Die Lohnsteuerbescheinigung dient in erster Linie der Dokumentation Ihrer Einkünfte.

Wenn Sie als Minijobber die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten, sind Sie nicht mehr von der Lohnsteuer befreit. In diesem Fall werden Steuern von Ihrem Lohn einbehalten und auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Ja, als Minijobber sind Sie in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach Ihrem Verdienst. Der Arbeitgeber führt die Beiträge direkt an die zuständigen Krankenkassen ab und informiert Sie über die einbehaltenen Beträge auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Als Minijobber haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Wenn Sie die Befreiung beantragen, werden keine Beiträge zur Rentenversicherung von Ihrem Verdienst abgezogen. Die Entscheidung für oder gegen die Rentenversicherungspflicht müssen Sie jedoch selbst treffen.

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Die Lohnsteuerbescheinigung als Minijobber benötigen Sie insbesondere für folgende Zwecke:

  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Nachweis Ihrer Einkünfte gegenüber Behörden, z.B. beim Beantragen von Sozialleistungen
  • Angabe Ihrer Einkünfte bei der Krankenkasse für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
  • Gegebenenfalls zur Vorbereitung auf eine spätere Rentenberechnung

Insgesamt ist die Lohnsteuerbescheinigung ein wichtiges Dokument für Minijobber, um ihre Lohn- und Einkommenssituation transparent darzustellen und steuerliche Pflichten zu erfüllen.