Negativbescheinigung Wohngeld – Vorlage



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Einleitung:

1. Angaben zum Vermieter:

Vermietername: ______________

Vermieteradresse: ______________

Vermieterkontaktdaten: ______________

2. Angaben zum Mieter:

Mieternamen: ______________

Mieteradresse: ______________

Mieterkontaktdaten: ______________

3. Ablehnung des Wohngeldantrags:

Die Negativbescheinigung wird hiermit ausgestellt, um zu bestätigen, dass der Mieter keinen Anspruch auf Wohngeld gemäß § 13 Abs. 1 WoGG hat. Die nachfolgenden rechtlichen Bedingungen und Angaben dienen als Grundlage für die Ablehnung des Wohngeldantrags.

3.1. Einkommensgrenzen:

Nach § 13 Abs. 1 WoGG besteht ein Anspruch auf Wohngeld nur, wenn das zu berücksichtigende Gesamteinkommen des Mieters bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Nach Prüfung der vorliegenden Informationen und Dokumente zum Einkommen des Mieters wird bestätigt, dass die Einkommensgrenzen überschritten wurden.

3.2. Mietobergrenzen:

Nach § 12 WoGG muss die Miete die Mietobergrenzen im Sinne des Wohngeldgesetzes einhalten, um Anspruch auf Wohngeld zu haben. Basierend auf den vorliegenden Informationen und Dokumenten kann bestätigt werden, dass die Miete die Mietobergrenzen überschritten hat.

4. Ausschlussgründe:

Der Wohngeldanspruch wird gemäß § 21 WoGG aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

4.1. Ersatzlosigkeit des Wohngeldanspruchs aufgrund der Überschreitung der Einkommens- und Mietobergrenzen.

4.2. Anspruch auf andere Sozialleistungen, deren Wohn- und Mietkosten bereits berücksichtigt werden.

4.3. Vorliegen von Vermögen, welches die Vermögensgrenzen überschreitet. Das Vermögen wurde gemäß § 19 WoGG geprüft und bestätigt, dass die Vermögensgrenzen überschritten wurden.

5. Gültigkeitsdauer und Bestätigung:

Die vorliegende Negativbescheinigung Wohngeld gilt ab dem Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt der Vermieter:




(Unterschrift des Vermieters)

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____________________
Unterschrift des Vermieters
Datum: ______________


Frage 1: Was ist eine Negativbescheinigung Wohngeld?

Die Negativbescheinigung Wohngeld ist ein offizielles Dokument, das bescheinigt, dass eine Person oder eine Familie keinen Anspruch auf Wohngeld hat. Es wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und dient dazu, potenziellen Mietern zu zeigen, dass sie keine staatliche Unterstützung für ihre Mietkosten erhalten können.

Frage 2: Wie beantrage ich eine Negativbescheinigung Wohngeld?

Um eine Negativbescheinigung Wohngeld zu beantragen, müssen Sie sich an die für Wohngeld zuständige Behörde in Ihrem Wohnort wenden. Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsunterlagen und müssen diese vollständig ausfüllen und einreichen. Die Behörde prüft dann Ihre Angaben und stellt Ihnen die Negativbescheinigung aus, wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

Frage 3: Was sind die Voraussetzungen für eine Negativbescheinigung Wohngeld?

Um eine Negativbescheinigung Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel ein zu hohes Einkommen, das über dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag liegt, oder der Besitz von vermieteten Immobilien oder anderen Vermögenswerten, die den Anspruch auf Wohngeld ausschließen.

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Frage 4: Wie lange ist eine Negativbescheinigung Wohngeld gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Negativbescheinigung Wohngeld kann je nach Behörde unterschiedlich sein. In der Regel beträgt sie jedoch ca. drei Monate. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gültigkeitsdauer ab dem Ausstellungsdatum gilt und dass Sie nach Ablauf dieser Frist eine aktualisierte Negativbescheinigung beantragen müssen, falls erforderlich.

Frage 5: Kann ich die Negativbescheinigung Wohngeld auch online beantragen?

Ja, viele Wohngeldbehörden bieten mittlerweile die Möglichkeit an, die Negativbescheinigung Wohngeld online zu beantragen. Dafür müssen Sie normalerweise ein Online-Formular ausfüllen und bestimmte Dokumente hochladen, um Ihre Angaben zu überprüfen. Überprüfen Sie die Website Ihrer örtlichen Behörde, um herauszufinden, ob diese Option verfügbar ist.

Frage 6: Kann ich eine Negativbescheinigung Wohngeld auch für eine spätere Verwendung aufbewahren?

Ja, es ist ratsam, eine Negativbescheinigung Wohngeld aufzubewahren, auch wenn Sie aktuell keinen Mietvertrag abschließen möchten. In Zukunft könnten sich Ihre Umstände ändern und Sie könnten eventuell Anspruch auf Wohngeld haben. In diesem Fall können Sie die Negativbescheinigung vorlegen, um Ihre Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung nachzuweisen.

Frage 7: Was sind die Konsequenzen, wenn ich eine gefälschte Negativbescheinigung Wohngeld vorlege?

Das Vorlegen einer gefälschten Negativbescheinigung Wohngeld ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn Sie dabei erwischt werden, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar einer Gefängnisstrafe führen. Es ist daher dringend von einer solchen Vorgehensweise abzuraten.

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Frage 8: Kann ich eine Negativbescheinigung Wohngeld für andere Zwecke verwenden?

Im Allgemeinen ist die Negativbescheinigung Wohngeld speziell für die Vermietungszwecke gedacht. Sie dient dazu, dem Vermieter zu zeigen, dass Sie keine staatliche Unterstützung für Ihre Miete erhalten. Es ist unwahrscheinlich, dass sie für andere Zwecke wie die Beantragung von Sozialleistungen oder anderen staatlichen Unterstützungen verwendet werden kann.

Frage 9: Kann ich eine Negativbescheinigung Wohngeld nachträglich anfordern?

Ja, wenn Sie versehentlich keine Negativbescheinigung Wohngeld beantragt haben und dies nachträglich erforderlich ist, können Sie sich erneut an die zuständige Wohngeldbehörde wenden und eine nachträgliche Ausstellung beantragen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass dies innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer ursprünglichen Anfrage erfolgen sollte.

Frage 10: Kann ich eine Negativbescheinigung Wohngeld auf einen anderen Namen übertragen?

Nein, eine Negativbescheinigung Wohngeld kann nicht auf einen anderen Namen übertragen werden. Sie ist ein personenbezogenes Dokument und gilt nur für die Person, für die sie ausgestellt wurde. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Miete auf den Namen einer anderen Person umzuschreiben, muss diese Person einen eigenen Antrag auf eine Negativbescheinigung stellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeinen Charakter haben und je nach rechtlichen Bestimmungen und regionalen Unterschieden variieren können. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde nach spezifischen Anforderungen und Verfahren zu erkundigen.