Öffnen – Spendenbescheinigung Sachspende

Muster und Vorlage für Spendenbescheinigung Sachspende – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


Angaben zur Spendenbescheinigung

Hiermit bestätigen wir, dass die nachfolgend aufgeführte Sachspende gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) abzugsfähig ist. Die Spendenbescheinigung erfüllt die erforderlichen rechtlichen Bedingungen und dient Ihnen als Nachweis für Ihre steuerliche Absetzbarkeit.

1. Spenderdaten

Der Spender hat folgende Daten zur Verfügung gestellt:

  • Name: [Spendername]
  • Anschrift: [Spenderanschrift]
  • Steuernummer: [Steuernummer des Spenders]

2. Empfänger der Sachspende

Die Sachspende wurde an folgende gemeinnützige Organisation übergeben:

  • Name: [Empfängername]
  • Anschrift: [Empfängeranschrift]
  • Registriernummer: [Registriernummer des Empfängers]

3. Beschreibung der Sachspende

Die Sachspende umfasst folgende Gegenstände:

  • [Beschreibung der Sachspende 1]
  • [Beschreibung der Sachspende 2]
  • [Beschreibung der Sachspende 3]

4. Wert der Sachspende

Der Wert der Sachspende beträgt insgesamt [Gesamtbetrag der Sachspende] Euro.

5. Verwendungszweck der Sachspende

Die Sachspende wird gemäß den Statuten und Zielen der gemeinnützigen Organisation [Empfängername] eingesetzt. Der Verwendungszweck umfasst [Beschreibung des Verwendungszwecks].

6. Bestätigung der Abzugsfähigkeit

Hiermit bestätigen wir, dass die Sachspende ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird und keine Gegenleistung erwartet wird.

7. Gültigkeitsdauer der Spendenbescheinigung

Die vorliegende Spendenbescheinigung ist für die Steuererklärung des Jahres [Jahr] gültig.

8. Ausstellungsdatum und Unterschrift

Diese Spendenbescheinigung wurde am [Datum] ausgestellt und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift des verantwortlichen Vertreters der gemeinnützigen Organisation versehen.

_________________________
[Unterschrift und Name des Vertreters]

Hinweise:

– Bitte bewahren Sie diese Spendenbescheinigung zusammen mit Ihren steuerlichen Unterlagen auf.
– Die von Ihnen gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, da falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
– Falls Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

 

Vorlage und Muster für Spendenbescheinigung Sachspende zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

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1. Was ist eine Spendenbescheinigung für Sachspenden?

Eine Spendenbescheinigung für Sachspenden ist ein Dokument, das von einer gemeinnützigen Organisation ausgestellt wird, um eine Spende von Sachgütern zu bestätigen. Diese Bescheinigung dient dazu, dass der Spender die Spende steuerlich geltend machen kann.

2. Wer kann eine Spendenbescheinigung für Sachspenden ausstellen?

In der Regel können nur gemeinnützige Organisationen mit der Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Sachspenden diese ausstellen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Organisation eine entsprechende Berechtigung besitzt.

3. Welche Informationen müssen in einer Spendenbescheinigung für Sachspenden enthalten sein?

Die Spendenbescheinigung für Sachspenden sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Organisation
  • Name und Anschrift des Spenders
  • Datum der Spende
  • Detaillierte Beschreibung der gespendeten Sachgüter
  • Geschätzter Wert der Sachspenden
  • Bestätigung, dass die Sachspenden unentgeltlich erfolgt sind
  • Bestätigung, dass keine Gegenleistung für die Sachspenden erbracht wurde
  • Unterschrift und Stempel der Organisation

4. Wie muss der Wert der Sachspenden angegeben werden?

Der Wert der Sachspenden sollte in der Spendenbescheinigung angegeben werden. Dieser Wert sollte auf einer realistischen Schätzung basieren. Es ist ratsam, den Wert durch Vergleich mit ähnlichen Produkten oder durch Einschätzung von Fachleuten zu bestimmen.

5. Wie lange ist eine Spendenbescheinigung für Sachspenden gültig?

Eine Spendenbescheinigung für Sachspenden ist in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Spende erfolgt ist, gültig. Der Spender sollte die Bescheinigung daher rechtzeitig bei seiner Steuererklärung verwenden.

6. Welche Steuervorteile gibt es bei Sachspenden?

Bei Sachspenden können Spender in vielen Ländern bestimmte Steuervorteile in Anspruch nehmen. Diese können je nach Land und Steuergesetzgebung unterschiedlich sein. In der Regel können Spender den Wert der Sachspenden von ihrer zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen.

7. Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Sachspenden?

Ja, um eine Sachspende steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die Sachspende an eine gemeinnützige Organisation geht und diese die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen hat.

8. Kann man auch gebrauchte Sachen spenden und dafür eine Bescheinigung erhalten?

Ja, in vielen Fällen können auch gebrauchte Sachen gespendet und dafür eine Spendenbescheinigung erhalten werden. Der Wert der gebrauchten Sachen sollte jedoch angemessen geschätzt werden und der Zustand der Spende sollte dokumentiert werden.

9. Gibt es bestimmte Arten von Sachspenden, die nicht steuerlich absetzbar sind?

Ja, einige Arten von Sachspenden können möglicherweise nicht steuerlich absetzbar sein. Dazu gehören beispielsweise Spenden von nicht marktfähigen Gütern, wie z.B. abgelaufene Lebensmittel oder stark beschädigte Gegenstände. Es ist ratsam, sich vorher bei der gemeinnützigen Organisation zu erkundigen, ob die Spende steuerlich absetzbar ist.

10. Können auch Unternehmen Sachspenden steuerlich geltend machen?

Ja, auch Unternehmen können Sachspenden steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen und Modalitäten können je nach Land und Steuergesetzgebung variieren. Es ist ratsam, sich vorab über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine steuerliche oder rechtliche Beratung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater oder eine andere qualifizierte Fachperson konsultieren.