Öffnen – Wohnungsgeberbescheinigung Partner

Muster und Vorlage für Wohnungsgeberbescheinigung Partner – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF und WORD Datei und Online


Vorwort

1. Angaben zum Wohnungsgeber (Vermieter)

Name, Vorname: ……………………………………………………………………………………………………………………….

Straße, Hausnummer: ………………………………………………………………………………………………………………..

PLZ, Ort: ………………………………………………………………………………………………………………………………

Telefonnummer: ……………………………………………………………………………………………………………………….

E-Mail-Adresse: ……………………………………………………………………………………………………………………….

2. Angaben zur Wohnung

Anschrift der Wohnungs-/Hauseinheit: ………………………………………………………………………………………….

Bezeichnung der Wohnung (falls vorhanden): …………………………………………………………………………………..

Art der Nutzung (z.B. Mietwohnung, Teileigentum, Eigentumswohnung): ……………………………………………..

Größe der Wohnung in Quadratmetern: ………………………………………………………………………………………….

Bezugsdatum des Mietverhältnisses (falls zutreffend): ……………………………………………………………………..

3. Angaben zum/e zur neuen Mieter/in (Mitbewohner/in, Untermieter/in)

Name, Vorname: ……………………………………………………………………………………………………………………….

Geburtsdatum: …………………………………………………………………………………………………………………………

Staatsangehörigkeit: ………………………………………………………………………………………………………………….

aktuelle Anschrift: …………………………………………………………………………………………………………………….

Datum des Einzugs in die Wohnung: ………………………………………………………………………………………………

4. Unterzeichnungen

Der Wohnungsgeber (Vermieter) bestätigt hiermit, dass die oben genannte Personen in oben genannter Wohnung ihre Hauptwohnung hat.

Unterschrift Wohnungsgeber (Vermieter): ………………………………………………………………………………..

Datum: …………………………………………………………………………………………………………………………

Unterschrift Mieter/in: …………………………………………………………………………………………………………

Datum: …………………………………………………………………………………………………………………………

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben rechtliche Konsequenzen drohen können, insbesondere gemäß § 54 BMG.

5. Rechtliche Bedingungen und Erklärungen

Datenschutz: Der Wohnungsgeber (Vermieter) erklärt hiermit, dass er die personenbezogenen Daten des Mieters nur für die Zwecke gemäß § 19 BMG erhebt und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Informationspflicht: Der Mieter wird davon in Kenntnis gesetzt, dass er gemäß § 19 Abs. 3 BMG verpflichtet ist, bei einem Einzug in eine neue Wohnung bzw. bei einem Auszug aus einer Wohnung der Meldepflicht nachzukommen und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug beim Einwohnermeldeamt anzumelden bzw. umzumelden.

Haftungsausschluss: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Mieter gemachten Angaben. Der Mieter haftet für etwaige Schäden, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben resultieren.

Gültigkeit: Diese Wohnungsgeberbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche aus dieser Wohnungsgeberbescheinigung resultierenden Pflichten ist der Wohnsitz des Wohnungsgebers (Vermieters). Bei Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Wohnsitz des Vermieters zuständig.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Wohnungsgeberbescheinigung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen: Änderungen dieser Wohnungsgeberbescheinigung bedürfen der Schriftform.

Form: Diese Wohnungsgeberbescheinigung wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für den Wohnungsgeber (Vermieter) und eine für den Mieter.

Ort, Datum: ………………………………………………………………………………………………………………

Unterschrift Wohnungsgeber (Vermieter): ………………………………………………………………………………..

Unterschrift Mieter/in: …………………………………………………………………………………………………………

Anmerkungen:

 

Vorlage und Muster für Wohnungsgeberbescheinigung Partner zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

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1. Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das vom Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung ausgefüllt und dem neuen Mieter zur Verfügung gestellt wird. Sie dient als Nachweis für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

2. Wer ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen?

Grundsätzlich ist der Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Das gilt sowohl für private Vermieter als auch für Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften.

3. Wie lange muss eine Wohnungsgeberbescheinigung aufbewahrt werden?

Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss in der Regel mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Der Vermieter oder Eigentümer muss sicherstellen, dass das Dokument während dieses Zeitraums bei Bedarf vorgelegt werden kann.

4. Was genau muss in einer Wohnungsgeberbescheinigung angegeben werden?

In einer Wohnungsgeberbescheinigung müssen bestimmte Informationen angegeben werden, darunter:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Mieters
  • Einzugsdatum
  • Wohnungsadresse
  • Ggf. Auszugsdatum

Darüber hinaus können weitere Angaben wie die Angabe der Wohnungsgröße oder die Höhe der Miete gemacht werden, sind aber nicht zwingend erforderlich.

5. Wann muss die Wohnungsgeberbescheinigung dem Mieter übergeben werden?

Die Wohnungsgeberbescheinigung muss dem Mieter spätestens bei Einzug ausgehändigt werden. Es ist wichtig, dass der Mieter das Dokument rechtzeitig erhält, damit er es bei der Anmeldung seines Wohnsitzes vorlegen kann.

6. Was passiert, wenn der Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt?

Wenn der Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Mieter kann Schwierigkeiten bei der Anmeldung seines Wohnsitzes oder bei behördlichen Vorgängen haben. Es ist wichtig, dass Vermieter ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Wohnungsgeberbescheinigung ernst nehmen.

7. Sind beide Partner verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen?

Ja, beide Partner sind verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen, wenn sie zusammenziehen. Jeder Partner muss eine separate Bescheinigung vorlegen, in der sein jeweiliger Name und seine Adresse angegeben sind.

8. Kann die Wohnungsgeberbescheinigung nachträglich geändert werden?

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann in der Regel nachträglich nicht geändert werden. Es ist wichtig, dass die Angaben bei der Erstellung des Dokuments korrekt sind. Wenn sich nachträglich Änderungen ergeben, müssen diese in einer neuen Bescheinigung festgehalten und dem Mieter zur Verfügung gestellt werden.

9. Braucht man bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einer Unterkunft auch eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Nein, bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einer Unterkunft, z.B. in einem Hotel oder einer Ferienwohnung, ist keine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Die Pflicht zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung besteht nur bei längerfristiger Nutzung einer Wohnung.

10. Welche weiteren Dokumente werden für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigt?

Zusätzlich zur Wohnungsgeberbescheinigung werden in der Regel weitere Unterlagen für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigt. Dazu gehören:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag
  • Ggf. Meldebestätigung des bisherigen Wohnsitzes
  • Ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde

Je nach den individuellen Umständen können auch weitere Unterlagen erforderlich sein. Es ist ratsam, sich im Voraus bei der örtlichen Meldebehörde über die genauen Anforderungen zu informieren.